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2. Des K. katholischen Kirchenraths.
a) Einberufung zur Pruͤfung für die Aufnahme in das katholische Schullehrer-Seminar zu Gmünd.
Diejenigen katholischen Schulpräparanden, welche die Aufnahme in das Schullehrer-
Seminar zu Gmünd oder in ein Privat-Schulleh #.Seminar bei der diesseitigen Oberschul-
behörde nachgesucht haben, und nicht durch besondere Erlasse abgewiesen worden sind, haben
am Mittwoch den 5. Juli d. J. in Gmünd sich einzufinden, wo in dem dortigen Schullegrer.
Seminar am 6. Juli und den folgenden Tagen die in §s. 12 der olgonischen Statuten vom
15. Jannar 1825 (Reg.Blatt vom Jahr 1825, Nro. 5) angeordnete Aufnahnssprüfung vor-
genommen werden wird.
Die älteren Zöglinge des Seminars (zweiter Curs) haben erst am Samstag den
8. Juli zu erscheinen.
Die eintretenden, wie die älteren Seminaristen werden an die genaue Befolgung des
. 25 der besagten Statuten, die halbjäbrige Vorausbezahlung betreffend, erinnert.
Stuttgart den 12. Mai 1835. Linden.
b) Bekanntmachung, betreffend einige Aenderungen in der Eintheilung ver Schulaussichtsbezirke.
In Folge des Gesetzes vom 6. Juli v. J., Abänderung in der Begränzung der Ober-
amtsbezirke betreffend, werden nachstehende Aenderungen in der Eintheilung der Schulaussichts-
bezirke verfügt:
Die Schule zu Alberweiler geht von dem Schulaufsichtsbezirke Munderkingen in ven von
Biberach über, ebendahin wird zugtheilt die Schule zu Stafflangen, bisher in den Schulauf-
sichtsbezirk Schussenried gehörig; die Schulen in Thaldorf, Bavendorf und Oberzell, bisher zu
dem Schulaufsichtsbezirke Tettnang gehörig, werden dem von Navensburg zugetbeilt; in den
Schulaufsichtsbezirk Leutkirch gehen über die Schulen zu Friesenhofen und Winterstetten, welche
bisher dem Bezirke Wangen einverleibt waren, von welchem Bezirk auch die Schule zu Ein-
thürnenberg getrennt und dem Bezirke Waldsee zugetheilt wird.
Außerdem wird der Oberamtebezirk Saulgau in Beziehung auf die Schulaufsicht von
nun an
1) in den Bezirk Saulgau, und
2) in den Bezirk Mengen
getheilt. Bei dem Schulaufsichtsbezirke Saulgau verbleiben die Schulgemeinden:
Saulgau, Altshausen, Bolstern, Boms, Bondorf, Ebenweiler, Ebersbach, Fleischwan-