Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

30 
R) Dienst-Nachrichten. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 26. v. M. 
ist der Revierförster Köhle, von Schönbronn, Forstamts Wildberg, seinem Ansuchen gemäß, 
wegen vorgerückten Alters und Dienstuntüchtigkeit, in den Penstonsstand versetzt worden. 
Sodann haben Höchstvieselben vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. die 
Revierförstersstelle zu Lichtenstein, Forstamts Urach, dem Assistenten bei dem Forst-Karten- 
Bureau, Renner, gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung in Betreff einer neuen Ausgabe des Hof= und Staats-Handbuchs. 
Da unter der Redaktion des K. statistisch-topographischen Bureau eine neue Ausgabe 
des K. Hof= und Staats-Handbuchs erschienen, und der Verleger, Johann Friedrich v. Stein- 
kopf, zu Stuttgart, verbunden ist, das Eremplar auf gutem Druckpapier mit kartonirtem 
Umschlag um den, mit Rücksicht auf erweiterten Inhalt und dadurch vermehrte Bogenzahl, 
auf 5 fl. 12 kr. festgesetzten Preis abzugeben; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 7. Jannar 1843. Herdegen. 
b) Bekanntmachung, den Stand der Staatsschuld hinsichtlich des Zinsverhältnisses betreffend. 
Durch das Gesetz vom ¼. Juli 1842 (Reg. Blatt S. 352) ward die Staats-Schulden- 
Verwaltung ermächtigt, zur Ablösung von Capitalien, auch wenn sie von den Gläubigern nicht 
zurückgefordert sind, Anlehen, in Posten von nicht weniger als 400 fl. und mit einer Zins- 
Ersparniß von wenigstens 1 Procent jährlich, aufzunehmen. 
Zu Verwendung solcher Anlehen, so wie der vollends eingezahlten Ausstattungs-Capitalien 
der Civil-Diener-Wittwen-Anstalt und der Schullehrer-Pensionskassen, mit Hinzurechnung eines 
Theils des jährlichen Tilgungsfonds, erfolgten hierauf den 22. September und den 37. Okto= 
ber 1342 (Algemeines Landes-Intelligenzblatt S. 1561 und 1753) zwei Capital-Auslosungen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.