Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

317 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um vie bei dem Civil-Senate des K. Gerichtshofs in Eßlingen 
erledigte Rathsstelle haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Ober-Tribunale zu melden. 
2) Die Bewerber um die durch gerichtliches Erkenntniß in Erledigung gekommene, in 
der zweiten Besoldungeklasse stehende Oberamterichtersstelle zu Tettnang werden aufgefor- 
dert, sich binnen vierzehn Tagen bei dem K. Gerichtshof in Ulm vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte, in der dritten Besoldungsklasse stehende Gerichts- 
Notariat Spaichingen haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Tü- 
bingen zu melden. 
4) Die Bewerber um das erledigte, in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-Notariat 
Weikersheim, Oberamts Mergentheim, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Ge- 
richtshofe in Ellwangen zu melden. 
5) Durch gerichtliches Erkenntniß ist das Amts-Notariat zweiter Classe, Kirchhausen, 
Oberamts Heilbronn, mit welchem ein Gehalt von 560 fl. verbunden ist, in Erledigung ge- 
kommen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei dem K. Gerichts- 
hofe in Eßlingen vorschriftmäßig zu melven. 
6) Die Bewerber um die bei der Regierung des Jaxtkreises. erledigte Sekretärs- 
stelle werden aufgefordert, binnen drei Wochen sich vorschriftmäßig bei jenem Collegium zu 
melden. 
7) An der Realschule zu Stuttgart sind folgende Hauptlehrstellen zu besetzen: 
a) an der fünften Classe (für Knaben von 12—13 Jahren) eine Lehrstelle mit dem 
Gehalt von 900—1000fl.; 
b) eine Lehrstelle an ver vierten Klasse (für Knaben von 11—12 Jahren) mit einem 
Gehalt von 800—900 fl.; 
) an der dritten Klasse (für Knaben von 10—11 Jahren) eine Lehrstelle mit einem 
Gehalt von 750—860 fl.; 
4)0 an der zweiten Klasse (für Knaben von 9—10 Jahren) eine Lehrstelle mit einem 
Gebalt von 650—750ffl.; 
und 
e) an der ersten Klasse (für Knaben von 3—9 Jahren) eine Lehrstelle mit einem 
Gebalt von 600—700 fl. 
2
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.