Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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17) Die Bewerber um die erledigte in der zweiten Besoldungsklasse stehende Revierför- 
stersstelle zu Hürbel, Forstamts Ochsenhausen, baben sich binnen vier Wochen bei der Fi- 
nanzkammer des Donakreises vorschriftmäßig zu melden. 
18) Die Bewerber um die erledigte in der dritten Besoldungsklasse stehende Revier- 
förstersstelle zu Hohentwiel, Forstamts Rottweil, haben sich innerhalb vier Wochen bei der 
Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
19) Die Bewerber um die erledigten Forstwartsstellen in den Revieren Oberensin= 
gen, Forstamts Kirchheim, und Sternenfels, Forstamts Bönnigheim, mit welchen je der 
Normalgehalt von 300 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer 
des Donaukreises, beziehungsweise bei der Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig zu 
melden. 
20) Die Bewerber um die durch den Tod des Ober-Revisors Herdtle erledigte Ober- 
Revisorsstelle bei der Ober-Rechnungskammer, womit die Besoldung von 800 fl. ver- 
bunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei der Ober-Rechnungskammer vorschristmäßig zu 
melden. 
21) Die Bewerber um die bei dem Ministerium ves Innern erledigte Kanzlei- 
Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei jenem Mini- 
sterium zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließung vom 24. v. M. wurde der Regiminal-Referendär erster 
Klasse, Bullinger von Unterkochen, Oberamts Aalen, zum Oberamts-Aktuar in Waldsee 
ernannt, und 
unter dem 30. v. M. auf die erkevigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Eßlingen 
der Cameralamts-Buchhalter Maier zu Leonberg versetzt.
	        
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