Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

Regierungs-Blatt 
für das 
Käönigreich Württemberg. 
Samstag d den 21. Januar 1848. 
— — — — — — — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Verlängerung von Verträgen mit dem Aenneber-Olden. 
burgischen Steuer-Verein wegen Beförderung gegenseitiger Verkebrs-Verbältnisse. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, den Uebertritt der Referendäre zweiter Elasse von 
den Gerichtshöfen zu den Oberamtegerichten betreffend. — Verfügung, betreffend die Verhürung von Brand- 
unglück bei dem Gebrauche der Reib-Fenerzeuge. Verleihung eines Einfübrungspatents an die Gebrüder 
Alberti für eine neue Flachs-Brech= und Schwing-Maschine. Verleibung eines Einführungspatents an den 
Flaschner Springer auf Vorrichtungen zum Herausnehmen und Wiedereinbringen des Dochthalters an Stra- 
ßen-Katernen. — Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer Prüfung im Baufache. 
Dienst-Erlevigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Verlängerung von Verträgen mit dem Hannover-Oldenburgischen Steuervereine wegen 
Beförderung gegenseitiger Verkehrs-Verhältnisse. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachvem einerseits die zu dem größeren Zoll- und Handels-Vereine und andererseits 
die zu dem Hannover-Oldenburgischen Steuer-Vereine gehörigen Regierungen übereingekom- 
men sind, die unter dem 16., beziehungsweise 17. December 1351 für die Dauer des Jahres 
1842 abgeschlossene, mit Unserer Verordnung vom 19. Februar 1842 (Reg.Blatt S. 141) 
verkündeten Verträge, nämlich:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.