Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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27. 
Regierungs-Blatt 
für 
Königreich Württemberg. 
2 
Dienstag den 20. Juni 1843. J * 
Inhal t. 
Könseliche Dekrete. Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Versügung, betreffend die militärischen Dienstverbältnisse der zu dem 
banjägerkorps eingetheilten Offizianten an den Strafanstalten. — Bekanntmachung, betreffend die Ergebnisse 
einer zweiten boheren Dienstprüfung. Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten Staateprü- 
fung in der Mevicin und höheren Wundarzneikunde. — Verfügung, betreffend die Errichiung einer Central- 
beböorde für das Eisenbabnwesen. Versügung, betreffend die Brandschadensumlage für das Etatsjahr 181¾4. 
Dienst-Erledigungen. 
Widerruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach böchstem Dekrete vom 13. d. M. an den 
Vice-Ordenskanzler, Höchst-Ihrem Minister-Residenten am K. Niederländischen Hofe, Lega- 
tions-Rath v. Reinhard, die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des 
Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St. Annen-Orden zweiter Classe anzunehmen und 
zu tragen. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschliehung vom 12.d. M. 
dem im Finanz-Departement angestellten Wasserbau-Inspektor Duttenhofer den Titel als.
	        
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