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Eingetheilt wird Lieutenant Dagobert v. Wimpffen des vierten beim ersten Regiment.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung von demselben
Tage auf die bei vem Bergraths-Collegium zu besetzende Nathestelle den Hütten-Verwalter,
Bergrath v. Faber du Faur in Wasseralfingen gnädigst zu befördern,
vermöge böchster Entschließung vom 22. d. M. dem K. Archiv-Beamten, Registrator
Breitenbach zu Mergentheim, den Titel und Nang eines Hofraths in Gnaden zu verleihen,
die erledigte Stelle eines evangelischen Dekans und Stadtpfarrers zu Vaihingen dem
zweiten Stadtpfarrer und Garnisonsprediger Luithlen in Heilbronn,
die erledigte evangelische Garnisonspfarrstelle zu Hohenasberg, dem dermaligen Verweser
derselben, Klemm,
die erledigte evangelische Pfarrei Gültlingen, Dekanats Nagold, dem Pfarrer Stein-
beil in Zwerenberg, Dekanats Calw,
vie erledigte zweite Lehrstelle an der unteren Abtheilung des Lyceums zu Tübingen dem
Präzeptor Stüber zu Tuttlingen zu übertragen,
den evangelischen Pfarrer Riverer zu Kaltenwesten, Dekanatsé Besigheim, wie auch
den evangelischen Pfarrer Neuffer zu Lienzingen, Dekanats Knittlingen, beide ibrem
Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters in den Ruhestand zu voersetzen,
die erledigte Lehrstelle an der zweiten Classe der untern Abtheilung des Gymnastums zu
Ehingen, dem Präzeptor Hirscher an der dortigen Elementarklasse zu übertragen, und
auf die erledigte evangelische Pfarrei Sulgbach, Dekanats Gailvorf, den Parrer Abt
zu Dobel, Dekanats Neuenbürg, zu versetzen geruht.
Die patronatische Ernennung des Pfarrers Weiß zu Cschelbach, Dekanats Oehringen,
zu der evangelischen Pfarrei Gailenkirchen, Dekanats Hall, ist den 16. d. M. bestätigt worden.
II. Verfügungen der Departementé.
Des Justiz-Departements.
Des Justiz -Ministerium.
Verfügung, die Verkündung revidirter Vorschriften für Pfleger betreffend.
Da der mit dem General-Reseripte vom 22. Juni 1770 verkündete Staat und Unteriicht
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