C) Des Departements der Finanzen.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, Aenderungen in den Umgelds-Commissariats-Bezirken betreffend.
Seine Kön igliche Masestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. d. M.
aus Anlaß der veränderten Cameralbezirks-Eintheilung (K. Verordnung vom 6. März 1345,
Reg. Blatt S. 211) in der bisherigen Eintheilung der Umgelds-Commissariate (Reg. Blatt von
1836, S. 557) folgende Aenderungen genehmigt:
1) vas Umgelds-Commissariat Stuttgart hat statt des an das Umgelds=
Commissariat Kirchheim abzugebenden Cameralbezirks Eßlingen das Land-Cameral=
amt Stuttgart (bisher Weil im Schönbuch) zu übernehmen.
2) Die Cameralbezirke Backnang (bisher bei Schorndorf) und Weinsberg (bisher bei
Oehringen) bilden künftig ein eigenes Umgelds-Commissariat zweiter
Classe, B acknang.
5) Der Umgelds- Bezirk Freudenstadt, welcher nach Auftssung des Came-
ralamts Alpirsbach noch die Cameralbezirke Altensteig und Dornstetten umfaßt, tritt
von der ersten in die zweite Classe; vdagegen wird
é40 das Umgelds-Commissariat Oberndorf, welches künftig die durch die
Zutheilung von Alpirsbach erweiterten Cameralämter Oberndorf, Sulz und Rott-
weil begreist, unter Verlegung des Wohnsitzes des Commissärs nach Sulz, von
der zweiten in die erste Classe versetzt.
5) Das Umgelds-Commissariat Tübingen, von welchem der bisherige Cameralbezirk
Weil im Schönbuch wegfällt (s. bei Stuttgart), wird mit dem Umgeldsbezirk Pful=
lingen (Reutlingen) verbunden, so daß dieser Bezirk künftig die Cameralämter Pful-
lingen und Tübingen umfaßt.
6) Aus dem Cameralbezirk Urach (bisher bei dem Umgeldslezirk Pfullingen) und dem
Cameralbezirk Neuffen (bisher bei Kirchbeim) wird das U mgelds-Commis-=
sariat zweiter Classe, Urach, neu gebildet.
7) Der Umgelds-Bezirk Heidenbein besteht künftig aus dem durch Zutheilung
von Herbrechtingen vergrößerten Cameralbezirk Heidenheim und dem Cameralbezirk Nalen.
5) Das Umgelds-Commissariat Oehringen gibt den Cameralbezirk Weins-