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Montag den 2. Oktober angeordnet, und es sind zu derselben Cicero de
Ollicis und de Nalura Deorum, bie platonischen Dialogen Phädon, Criton,
Eutyphron und Phädrus, dedgleichen eine hebräische Bibel mitzubringen.
Die sämtlich vorgedachten Prüfungen werden in Stuttgart vorgenommen.
V. Für die Aufnahme in das höhere katholische Convikt (Wilhelmsstift) und
für die Zulassung zum Studium der katholischen Theologie außerhalb desselben wird
die Conkurs-Prüfung am Freitag und Samstag den 29. und 30. September
und Montag den 2. Oktober an dem Gymnastum in Ehingen Statt finden.
Zu derselben sind Cicero de — und de Natura Deorum, bie platonischen
Dialogen Phädon und Criton, ferner eine hebräische Bibel mitzubringen. Die
Candidaten, welche zum Studium der katholischen Theologie außerhalb des Wil-
belmsstifts- ermächtigt werden wollen, haben ihre Gesuche um Zulassung zu der
Prüfung mit den vorgeschriebenen Zeugnissen, insbesondere in Betreff der physischen
Tauglichkeit, bis zum 28. August bei dem K. Stwdienrath einzureichen.
Die Personal-Tabellen für die Prüfung Nr. II. (bei welcher das Hebräische nicht vor-
kommt), sind mit Nachweisungen über das Bürgerrecht und mit Blattern-Impfungszeugnissen
zu versehen, und müssen spätestens am 22. Juli, die Gesuche um Zulassung zur Prüfung
Nr. III., welche genau nach den Bestimmungen der Verordnung vom Jahr 1820 (Reg.Blatt
Nr. 19) einzurichten, und namentlich mit den erforderlichen Stuvien= und Sittenzeugnissen zu
begleiten sind, müssen unfehlbar am achten August; die Anmelvungs-Eingaben für die Prü-
fung Nr. IV. müssen spätestens am 19. August bei dem K. Studienrathe eingelaufen seym.
Was die letztgenannten Eingaben (um Aufnahme in das böhere evangelische Seminar)
betrifft, so sind in denselben in Beziehung auf die Fhysische Tauglichkeit der Bewerber nicht
nur die schon bisher gestellten besondern Fragen, sondern auch die allgemeinere Frage: ob'nicht
in Beziehung auf die physischen Verhältnisse der betreffenden Schüler Grund zu der- Besorg-
niß vorbanden sep, daß er für den Beraf eines Geistlichen vereinst nicht werde tüchtig seyn,
speciell zu beantworten und beziehungsweise hierüber ein Zeugniß des Oberamtzarztes beizu-
bringen.
Stuttgart den 21. Juni 1875.
Knapp.