Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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W 33. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Freitag den 14. Juli 1843. 
Inbalt. 
Koͤnigliche Dekrete. Strafprozeß-Ordnung. Geset, betreffend die Einfübrung der Sttafprozeß · Ordnung 
im Königreiche. 
—— 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Strafprozeß-Ordnung. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In der Absicht, für das Verfahren in gerichtlichen Strafsachen durch eine 
Strafprozeß-Ordnung 
umfassende Bestimmungen zu ertheilen, verfügen und verordnen Wir, nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Allgemeine Bestimmungen. 
I. Von gerichtlichen Strafsachen und dem Verfahren dabei überhaupt. 
Art. 1. 
Niemand kann wegen Verbrechen oder Vergehen mit Strafe belegt werden, ohne vor- 
gaͤngige Untersuchung und ein Erkenntniß der zuständigen Behörde.
	        
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