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h) Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten hoheren Finanz-Dienstprüfung.
Bei der vom 26. Juni bis 1. Juli d. J. vorgenommenen zweiten höheren Dienstprüä-
fung im Finanzfache sind von den nach ver Bekanntmachung vom 31. Mai d. J. (Reg.Blatt
S. 516) zugelassenen Cameral-Candidaten zur Bewerbung um die in §. 5 der K. Verord-
nung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter des Finanz-Departements als befähigt er-
kannt worden:
1) Blessing, Friedrich, geb. zu Thomashardt, O.A. Schorndorf, Finanz-Referendär
in Reutlingen.
2) Dillenius, Imanuel Friedrich Carl, geb. zu Stuttgart, Finanz-Referendär in
Ellwangen.
5) Herdegen, Emil Robert, geb. zu Stuttgart, Finanz-Referendär in Stuttgart.
4) Mauser, Johann Bernhard, geb. zu Sontheim, O.A. Heilbronn, Gehülfe bei der
Waisenhaus-Oekonomie-Verwaltung in Weingarten.
5) Mörike, Martin Hermann, geb. zu Stuttgart, Finanz-Referendär in Stuttgart.
6) Sick, Paul, geb. zu Stuttgart, Finanz-Referendär in Stuttgart.
7) v. Valois, Julius, geb. zu Stuttgart, Finanz-Referendär in Stuttgart.
Stuttgart den 4. Juli 18435. Herdegen.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um vie erlerigte Pfarrei Echterdingen, Amtsoekanats Stuttgart,
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu mel-
den. Dieselbe zählt im Mutterorte 1700, in den Filialien Stetten und Weidach 550
Kirchengenossen, und es ist der künftige Pfarrer verbunden, einen beständigen Parrgehülfen
auf seine Kosten zu halten. Das verwandelte Einkommen ist zu 1392 fl. berechnet.
2) Die Bewerber um die erledigte, mit einem jährlichen Einkommen von 1020 fl. nach
Preisen des Sportelgesetzes verbundene Stelle eines zweiten Stadtpfarrers in Heilbronn
baben sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
Zu den Obliegenbeiten derselben gehören Predigten an Sonntagen Nachmittags, an Feierta-
gen, am Freitag, Sommers auch sonntägliche Frühpredigten, Catechisationen am Sonntage
zud in der Woche nebst Religionsunterricht in den Schulen. In diese Geschäfte hat er sich
mit dem ersten und dritten Stadtpfarrer zu tbeilen. Taufen, Trauungen, Führung der öffent-