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13) Das zu besetzende Rabbinat Freudenthal, Oberamts Besigheim, womit das
Amt eines Vorsängers verbunden ist, begreift 385 Israeliten in diesem Ort und in dem Fi-
lial Zaberfeld, und gewährt neben freier Wohnung und neben den zu 25 fl. angeschlagenen
Stolgebühren, sorann einer Stiftungsgebühr von 24 fl., eine bei der israelitischen Central=
Kirchenkasse zu erhebende Besoldung von 500 fl. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an
den Hauptfesten der jüdischen Kirche, Predigt und Catechisation zu halten, ver Jugend den
Religions-Unterricht mindestens in vier wöchentlichen Stunden zu ertheilen, und die gewöhnli-
chen Obliegenheiten eines Vorsängers zu erfüllen. Ueberdieß ist der Rabbine für den Fall,
wenn in der Strafanstalt Markgröningen israelitische Strafgefangene sich befinden, verpflichtet,
diese Anstalt, Behufs ver religiösen Berathung und Unterrichtung der dasigen israelitischen
Strafgefangenen jährlich wenigstens viermal gegen eine bestimmte Reisekosten-Entschädigung zu
besuchen, und denselben bei schwerer Krankheit, auf besondere Aufforderung der Verwaltung
dieser Anstalt, beizustehen. Die Bewerber um viese Stelle haben sich unter Angabe ihrer per-
sönlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungslaufbahn binnen vier Wochen bei
der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden.
14) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Oberamtaarztes zu
Walosee mit einem Gehalte von 500 fl. aus der Staatskasse und von 150 fl. aus Kör-
perschaftskassen, neben einer Pferdsration und dem gewöhnlichen voppelten Schreibmaterialien-
Aversum, werden aufgefordert, binnen drei Wochen sich bei der K. Regierung des Donaukreises
zu melden.
15) Die Bewerber um eine bei dem Oberamte Ulm erledigte Aktuarsstelle werden
aufgefordert, binnen drei Wochen sich vorschriftmäßig bei der Regierung des Donaukreises zu
bewerben.
" *-
Widerruflich angestellte Diener.
Durch höchste Entschließung vom 22. v. M. wurde Consistorial-Assessor Zeller zum
Verwalter der Jubiläumsstiftung bestellt.
Unter dem 15. d. M. ist auf die in Gemäßbeit böchster Entschließung vom 6. März
v. J. neu errichtete zweite Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Keidenheim der in Folge
ver Auflösung des Cameralamts Wiesensteig entbehrlich gewordene Buchhalter Daur versetzt
worden.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.