Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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37. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich s—G..’–Q. 
Mittwoch den 9. August 1813. 
J nhalt. 
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihungen und Bewilligung zur Annahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügnngen der Departements. Vexfügung, betreffend die Gebübren der Rabbinen für ihre Dienftlei- 
stungen in Criminal= und Civilsachen. Bekanntmachung der Haupt-Ergebnisse der ölenomischen Verwal 
tung der Amtskörperschaften und Gemeinden nach dem Stande vom 30. Juni 1841. Berkanntmachung in 
Betreff der Aufnahme von Zöglingen in die Offiiers-Bildungs-Anstalt. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen und Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 27. Juni an den 
Vice-Ordenskanzler, 
dem Großberzoglich Baden'schen Kammerherrn und Geheimen-Legationsrath, Freiherrn 
v. Rüdt-Collenberg-Bödigheim, seitherigem Ritter des Kron-Ordens, so wie 
dem Großherzoglich Baden'schen Ministerial-Direktor im Ministerium des Innern, 
v. Eichrodt, das Commenthurkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, und " 
dem Großherzoglich Baden'schen Kammerherrn und Legationsrath v. Kettner, wie auch 
nach höchstem Dekrete vom 28. Juni an den Vice-Ordenskanzler, dem K. Baierischen 
Ober-Postrath und Ministerial- Referenten, Freiherrn v. Brück, das Ritterkreuz dieses Or- 
dens gnädigst verliehen. 
Ferner baben Seine Königliche Majestät durch höchsie Entschließung vom 31. v. M. 
den hiernach erwähnten Königlichen Dienern die nachgesuchte Erlaubniß, die ihnen von des
	        
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