Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

609 
Dienstleistungen in Criminal= und Civil-Rechts-Sachen, wie solche durch die Justiz- 
Ministerial-Verfügung vom 19. Januar 1832 (Ergänzungsband zum Reg. Blatt von 1858, S. 4) 
provisorisch bestimmt worden, Folgendes verfügt: 
1) die Rabbinen erhalten bei Reisen innerbalb ihrer Rabbinats-Bezirke als Aversal- 
Entschädigung für Zehrung und Reisekosten, und zwar: 
a) bei Reisen in diejenigen Orte, welche innerhalb des Oberamts-Bezirks des Rab- 
binatssitzes liegen 
für den vollen Tag . — — « . . Sechs Gulden, 
für den halben Tag Vier Gulden; 
b) bei Reisen in solche Orte, welche außerhalb des Oberaimts- Bezirks des Rabbinats- 
sitzes gelegen sind, 
für den vollen Tag . Mlcht Gulden, 
für den halben Tag . Fünf Gulden. 
2) Neben dieser Aversal-Entschädigung findet die Anrechnung v von Taggeldern nicht Statt. 
Dagegen ist 
5) für Verhandlungen am Orte des Rabbinatssi itzes die Anrechnung eines Taggeldes 
auf den vollen Tag vo . ..ZwecGulden, 
aufdenbalbenTagvon. . . . . Einem Gulden 
zuläßig. 
Stuttgart den 4. August 1843. Prieser. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung der Haupt-Ergebnisse der ökonomischen Verwaltung der Amtskörperschaften und 
Gemeinden nach dem Stand vom 30. Juni 1841. 
In den anliegenden tabellarischen Uebersichten Lit. A. und B. werden die Haupt-Ergeb- 
nisse der Verwaltung der Amtskörperschaften und Gemeinden nach dem Stande vom 30. Juni 
1341 mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Rechnungen der Amts- 
pflegen und Gemeinden bis auf diesen Zeitpunkt vollständig abgelegt, geprüft und erledigt sind. 
Stuttgart den 4. Juli 1845. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Besehl: 
Schlaper.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.