Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

611 
die vorgeschriebene Ausstattung beim Eintritte in die Anstalt und die künftige Offi= 
ziers-Ausrüstung. 
4) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre sittliche Aufführung und ihre Studien 
bis zur Zeit ihres Aufnahme-Gesuches. Bei den Sitten-Zeugnissen wird vorausge- 
setzt, daß sie mit der größten Gewissenhastigkeit abgefaßt seyen. 
Die Prüfung selbst, welche in Stuttgart abgehalten wird, beginnt 
Dienstag den 5. Oktober 
und wird an den darauf folgenden Tagen fortgesetzt. Dabei werden nachfolgende Anforderungen 
an die Bewerber gemacht: 
A. Religion. 
Kenntniß der Hauptsätze der natürlichen und positiven Religion und ihrer Beweise. 
B. Deutsche Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre, wo möglich nach dem Lehr- 
buche von Reinbeck. 
b) Schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas ohne Fehler gegen die Orthogra- 
pbie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Satz-Verbindung. 
C. Französische Sprache. 
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre, wo möglich nach: „Abbrégé de la grammaire 
Irançaise de Noöl et Chapsal eic. par demandes et par reponses, par 
Gérard. Sloutgart, chez Schweizerbart 1833.“ 
b)) Richtige Uebersetzung jeder historischen französischen Schrift. 
P) Uebung im Uebersetzen aus dem Deutschen in das Franzäösische- 
d) Einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf den Dialekt. 
D. Geschichte. 
Uebersicht der alten Geschichte, insbesondere aber Kenntniß der römischen und griechischen 
Geschichte. 
E. Geographie. 
Uebersichtliche Kenntniß der Erdkunde und der Staatenkunde von Europa. 
F. Mathematik. 
a) Arithmetik. 
Die vier Species mit benannten und unbenannten Zahlen, gewöhnliche Brüche, Deri-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.