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der Sportelausstände nöthigenfalls Verfügung zu treffen, und sodann die Rechnung mit seinem
Vidit versehen an das Cameralamt abzugeben.
K 6.
Die eingegangenen Sporteln hat der Notar am Schlusse des Vierteljahrs an dasjenige
Cameralamt einzuliefern, an welches das vorgesetzte Bezirksgericht die von ihm angesetzten
Sporteln abglbt.
Im Laufe des Ouartals sind von dem Notar an das bezeichnete Cameralamt Abschlags-
Zahlungen zu bewirken, sobald der Cassenbestand die Summe von fünfzig Gulden erreicht
hat. Sollte jedoch der verdiente Gehalt des Notars diesem Sportel-Cassenbestand gleichkom=
men, oder solchen übersteigen; so ist der Rechner Behufs der Vermeidung eines unnöthigen
Hin= und Hersenoens von Amtsgeldern ermächtigt, in Gemäßheit der Ministerial-Verfügung
vom 28. März 1855 (Reg.Blatt S. 96—97), das Geld auf Abrechnung an seinem Gehalte
zu empfangen, und statt des Geldes eine Abschlags-Quittung an das Cameralamt zu über-
senden, welches sopgun deren Betrag als Sportellieferung in Einnahme zu stellen bat.
6. 7. -
Hin«sichtlichdeöBc-zugs,derVerrechnungundAblieferungderNotariatssSportelnin
den standesherrlichen Bezirken hat es bei den bisherigen besonderen Bestimmungen des 8. 17
der Instruktion vom 26. Juni 1826 (Reg. Blatt S. 335 —536), und der Ministerial-Ver-
sügung vom 2. August 1850 (Ergänzungsband zum Reg.Blatt S. 96—97), sein Verbleiben.
Stuttgart den 4. August 1885. Prieser. Herdegen.
"-B) Des Departements des Innern.
1. Des K. katholischen Kirchenrathe.
Bekanntmachung des Ergebnisses der im Mi d. J. stattgehäbten Dienstprüfung der Candidaten des
"“ katholischen Kirchendienstes zur Anstellung auf Kirchenstellen.
In Folge der am 2. Mai d. J. und an den folgenden Tagen mit 15 Candidaten des
katholischen Kirchenrienstes von Seiten des K. katbolischen Kirchenraths und des bischöflichen
Ordinariats gemeinschaftlich vorgenommenen zweiten Dienst= und Anstellungs-Prüfung wurden
nachslehende dreizehen Priester zu Pfarrstellen fähig erkannt:
Büchler, Carl, von Gmünd.
Ga, Caspar, von Mergentheim.