Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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6) Religion: 
7) Arithmetik: 
a) die vier Rechnungs-Arten mit benannten und unbenannten Zahlen; 
b) Leßre von den gewöhnlichen und Deeimalbrüchen; 
) die vier Rechnungs-Arten mit Buchstaben; 
d) die vier Rechnungs-Arten mit Potenzen; 
e) das Ausziehen der Quadrat= und Kubik-Wurzel; « 
s) Verhaͤltnisse und Proportionen und ihre Anwendung auf die Regel de tri; 
g) Gleichungen des ersten und zweiten Grades. 
8) Geometrie: 
a) ebene Geometrie (die vier ersten Bücher von Legendre); 
b) Stereometrie, Lehre von den Ebenen, den körperlichen Winkeln und von der Polyedern 
(fünftes und sechstes Buch von Legendre); 
) Aufnehmen mit dem Meßtisch und einem Winkelmesser. 
9) Zeichnen: 
Freihandzeichnen bis einschließlich der Köpfe. 
Im Uebrigen wird sich auf die oben angeführte Verfügung bezogen. 
Stuttgart den 19. August 1845. Graf v. Sontheim. 
christliche Sittenlehre. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die 680 Einwohner zählende, mit einem in Preisen des Spor- 
telgesetzes zu 638 fl. berechneten verwandelten Einkommen verbundene Pfarrei Cleversulz- 
bach, Dekanats Neuenstadt , haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststo- 
rium vorschriftmäßig zu melden. 
Es werden wieder besetzt werden: 
2) die katholische Pfarrei Moosheim, Oberamts und Dekanats Saulgau, welche im 
Pfarrort und sechs Weilern 589 Pfarrgenossen zählt, zwei Schulen hat, und ein in eigenen 
Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoloungen und gestifteten Gebühren beste- 
bendes jährliches Einkommen von 11458 fl. gewährt; 
5) die katholische Pfarrei Steinhausen, Oberamts und Dekanats Biberach, welche 
im Pfarrdorf und in den dazu gehörigen Filialweilern und Höfen 510 Pfarrgenossen begreift, 
r ein fast ganz in Geld und Holzbesoldung bestehendes beständiges Einkommen von 
25 fl. hat;
	        
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