Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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4) die katholische Parrei Margarethenhausen, Oberamts Balingen und Dekanats 
Spaichingen, mit 302 Pfarrgenossen im Parrort und einem beständigen Einkommen von 
706 fl. aus eigenen und Allmandgütern, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebähren; 
6) die katholische Pfarrei Ahldorf, Oberamts und Dekanats Horb, welche im Pfarr- 
dorf 876 Pfarrgenossen begreift, und von eigenen Gütern, Zehenten, Grundgefällen, Capital- 
zinsen, Besoldungen und Gebühren ein beständiges Einkommen von 690 fl. gewährt; 
6) die katholische Pfarrel Kiebingen, Oberamts und Landdekanats Rottenburg, mit 
714 PMfarrgenossen, und einem beständigen Einkommen von 602 fl. aus eigenen Gütern, 
Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren. 
Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K. katholischen 
Kirchenrathe zu melden. 
7) Das durch Beförderung des seitherigen Verwalters des Interkalarfonds der 
katholischen Kirchenstellen erledigte widerrufliche Amt eines Verwalters dieses Fonds wird in 
Verbindung mit der Stelle eines außerordentlichen Canzlei-Assistenten bei dem K. katholi- 
schen Kirchenrath wieder besetzt werden. Der Jahresgehalt wird 800 fl. betragen. Die 
Bewerber haben sich binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrath zu melden, und sich 
unter Vorlegung von Nationallisten, Sitten= und Dienstprüfungs-Zeugnissen über ihre Tüch- 
tigkeit im Rechnungsfache und zu Expeditionsgeschäften jeder Art, auch darüber auszuweisen, 
daß sie im Stande find, eine Caution von 1600 fl. zu leisten. 
8) Die Bewerber um eine bei dem Oberamte Ulm erlevigte Aktuarsstelle werden aufge- 
fordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des-Donaukreises zu melden. 
9) Die Bewerber um die durch den Tod des Umgelrs-Commissärs Dörr erledigte Um- 
gelds-Commissärsstelle zu Ravensburg, mit welcher der Gehalt zweiter Classe von 600 fl. 
neben den gesetzlichen Gebühren (Reg. Blatt von 1836, S. 557) verbunden ist, haben binnen 
vier Wochen bei dem K. Steuer-Collegium vorschriftmäßig sich zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Durch böchste Entschließung vom 14. d. M. ist dem Canzleihülfsarbeiter bei dem katbo- 
lischen Kirchenrathe, Interkalarfonds-Verwalter Sigle, wie auch 
dem Oberamts-Aktuar Kegelen in Ulm, die nachgesuchte Dienstentlassung gnädigst 
ertheilt worden « 
  
  
Gedruckt del G. Hasselbrink.
	        
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