Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Schlietzlich wird 
9) die Ausarbeitung eines die bürgerliche Baukunst betreffenden Planes und Kosten- 
Anschlags zu demselben oder einem Theile desselben, und eines Entwurfs der zu 
stellenden Accords-Bedingungen für die verschiedenen Arbeiten, aufgegeben. 
. 22. 
Auf entsprechende Ausarbeitung der Mane und Kosten-Anschläge ist in beiden Abtheilun- 
gen bei der Beurtheilung des Prüfungs-Ergebnisses besondere Rücksicht zu nehmen. 
IV. Vorübergehende Bestimmungen. 
Candidaten, welche sich bereits theoretisch und praktisch ausgebildet haben, werden in den 
Jahren 1844 und 1845, wenn sie zuvor die erste Prüfung in beiderlei Hauptfächern nach 
den Vorschriften gegenwärtiger Verordnung mit genügendem Erfolg erstanden haben, mit 
Befreiung von der in §. 18 vorgeschriebenen Vorbereitungszeit zu der zweiten Prüfung 
zugelassen. 
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung gegenwär- 
tiger Verordnung beauftragt. 
Stuttgart den 22. August 1845. 
Wilhelm. 
Der Minister des Innern: 
Schlayer. 
Der Finanz-Minister: 
erdegen. 
Herdeg Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Secretär: 
Vrllnagel. 
##############sssns 
  
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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