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und Gewerberecht, nach seinem Grundrisse, zweimal wöchentlich von 5—6 Uhr, und in
einer noch zu bestimmenden Donnerstagsstunde, Derselbe.
Deutsches Privatrecht, sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Prof. Dr. Reyscher.
Württembergisches Privatrecht fünfmal um 4 Uhr, Donnerstags zu einer
noch zu bestimmenden Stunde, Derselbe.
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Straf-
polizeirecht, zweiter Theil, nach Feuerbach, fünfmal wöchentlich von 3—4 Uhr, und in
einer weiteren Stunde, Prof. Dr. Hepp.
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht um 9 und
11 Uhr (mit Ausnahme des Donnerstags), Prof. Dr. Köstlin. (Auf Verlangen wird der-
selbe die Vorlesung über gemeines Strafrecht für sich um 9 Uhr, die über württembergisches
für sich um 11 Uhr halten, künftig aber immer beide Vorlesungen verbinden.)
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozef, sechsmal
wöchentlich von 4—5 Uhr, und einmal von 2—3 Uhr, Prof. Dr. Maper.
Gemeiner deutscher und württembergischer Strafprozeß nach
Martin, sechsmal wöchentlich von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Das Relatorium, d. b. die theoretische und praktische Anleitung zu Collegialvor=
trägen in Civil-, Criminal= und Verwaltungssachen, unter Mittheilung von Prozeßakten,
Dienstags und Freitags von 10—11 Uhr und in einer späteren weiteren Stunde, Prof. Dr.
Michaelic.
Die Haltung eines Criminalpracticum durch Prof. Dr. Köstlin bleibt auf
eine besondere Ankünrigung desselben ausgesetzt.
Württembergisches Staatsrecht (s. Staatswissenschaften).
II. Heilkun de.
Eneyelopävie der mevizinischen Wissenschaften (in noch zu bestim-
menden Stunden), Dr. Hermann Meyer.
Demonstrationen der Anatomie des Menschen fünfmal wöchentlich
von 2-—5 Uhr, Prof. Dr. v. Rapp.
Osteologie und Syndesmologie von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Baur.
Unterricht im anatomischen Präpariren und Repetitionen der Ana-
temie von 5—5 Uhr, Derfelbe.