Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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und Gewerberecht, nach seinem Grundrisse, zweimal wöchentlich von 5—6 Uhr, und in 
einer noch zu bestimmenden Donnerstagsstunde, Derselbe. 
Deutsches Privatrecht, sechsmal wöchentlich um 10 Uhr, Prof. Dr. Reyscher. 
Württembergisches Privatrecht fünfmal um 4 Uhr, Donnerstags zu einer 
noch zu bestimmenden Stunde, Derselbe. 
Gemeines deutsches und württembergisches Straf= und Straf- 
polizeirecht, zweiter Theil, nach Feuerbach, fünfmal wöchentlich von 3—4 Uhr, und in 
einer weiteren Stunde, Prof. Dr. Hepp. 
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht um 9 und 
11 Uhr (mit Ausnahme des Donnerstags), Prof. Dr. Köstlin. (Auf Verlangen wird der- 
selbe die Vorlesung über gemeines Strafrecht für sich um 9 Uhr, die über württembergisches 
für sich um 11 Uhr halten, künftig aber immer beide Vorlesungen verbinden.) 
Gemeiner deutscher und württembergischer Civilprozef, sechsmal 
wöchentlich von 4—5 Uhr, und einmal von 2—3 Uhr, Prof. Dr. Maper. 
Gemeiner deutscher und württembergischer Strafprozeß nach 
Martin, sechsmal wöchentlich von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Hepp. 
Das Relatorium, d. b. die theoretische und praktische Anleitung zu Collegialvor= 
trägen in Civil-, Criminal= und Verwaltungssachen, unter Mittheilung von Prozeßakten, 
Dienstags und Freitags von 10—11 Uhr und in einer späteren weiteren Stunde, Prof. Dr. 
Michaelic. 
Die Haltung eines Criminalpracticum durch Prof. Dr. Köstlin bleibt auf 
eine besondere Ankünrigung desselben ausgesetzt. 
Württembergisches Staatsrecht (s. Staatswissenschaften). 
II. Heilkun de. 
Eneyelopävie der mevizinischen Wissenschaften (in noch zu bestim- 
menden Stunden), Dr. Hermann Meyer. 
Demonstrationen der Anatomie des Menschen fünfmal wöchentlich 
von 2-—5 Uhr, Prof. Dr. v. Rapp. 
Osteologie und Syndesmologie von 8—9 Uhr, Prof. Dr. Baur. 
Unterricht im anatomischen Präpariren und Repetitionen der Ana- 
temie von 5—5 Uhr, Derfelbe.
	        
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