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noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung von Privat-Un-
terricht im Zeichnen und Malen bereit.
Fechtmeister Kastropp gibt Privat= Unterricht im Fechten und fäührt die Aussicht
über die öffentlichen Fechtübungen.
Tanzen lehrt Tanzmeister Beck.
Das Ende der Herbstferien ist auf den 25. Oktober festgesetzt; den 24. Oktober wird
die Ersffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die
Hauptvorlesungen werden am 25sten ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der
K. Verordnung vom 26. December 1854 (Reg. Blatt vom Jahr 1835, S. 17) ohne beson-
deren Grund keine Immatrikulation mehr Statt finden. Zum Zweck für diese hat sich jeder
neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatriku-
lations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen.
Tübingen den 17. August 1845. Schmid.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines dritten Stadtpfarrers in Heilbronn
baben sich innerhalb drei Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
Das Einkommen derselben besteht in 950 fl. nach Preisen des Sportelgesetzes neben einer zur
Zeit auf jährliche 100 fl. festgesesten Entschädigung für die Amtswohnung. Außer den kirch-
lichen Geschäften, in welche sich dieser Geistliche mit dem Dekan und dem zweiten Stadt-
pfarrer zu theilen hat, liegt demselben auch das Amt eines städtischen Schulinspektors und
nach Umständen die Besorgung der Stelle eines evangelischen Hausgeistlichen am K. Kreis-
gefängnisse, letztere gegen eine besondere Belohnung, ob.
2) Die Bewerber um die Pfarrei Unterlenni ngen, Dekanats Kirchheim, welche
mit den dazu gehörenden Höfen 812 Klrchengenossen zählt und mit einem in Preisen des
Sportelgesetzes zu 957 fl. berechneten Einkommen verbunden ist, vessen Verwandlung sich ein
künftiger Geistlicher, wenn solche von der Oberkirchenbehörde genehmigt wird, gefallen zu lassen
bat, haben sch binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschristmäßig zu melden,