Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung eines Oberamtsdieners. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 10. d. M. 
dem auf sein Ansuchen mit Ruhegehalt entlassenen Oberamtsdiener Ummenhofer in Ried- 
lingen, in Anerkennung seiner langjährigen u und treuen Dienstleistung, die silberne Civil-Verdienst- 
Medaille gnädigst verliehen. 
Stuttgart den 11. September 1845. Schlaper. 
b) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Lackierwaaren-Fabrikanten Bülow und Comp. 
zu Berlin auf eine neu erfundene Einrichtung der Kaffee-Maschine. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M. 
den Lackierwaaren-Fabrikanten Bülow und Comp. zu Berlin auf die von ihnen neu erfun- 
dene Einrichtung der Kaffee-Maschine das nachgesuchte Ersindungs-Patent für die Dauer von 
fünf Jahren gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten 
Abschnitt der allgemeinen revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1852, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 11. September 1845. Schlaper. 
) Verleihung eines Einführungs-Patents an den Maschinenbauer Hartmann zu Chemnitz auf 
eine Verbesserung an der Vorspinnkrempel. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge böchster Entschließung vom 6. d. M. 
dem Maschinenbauer Richard Hartmann zu Cbemnitz im Königreiche Sachsen auf die von 
ihm vorgelegte Verbesserung an seiner Vorspinnkrempel Behuss der leichteren Handhabung 
und Reinigung der Peigneurs ein Einführungs-Patent auf die Zeit von vier Jahren gnädigst 
verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der allgemeinen 
revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842, zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Stuttgart den 11. September 1865. Schlayer.
	        
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