Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Hospital-Verwalter Bonhöffer in Hall, Forstamts-Bezirks Comburg, 
Schultheiß v. Welz in Bretzfeld, desselben Bezirks, 
Stadtschultheiß Kopp in Mengen, Forstatmnts-Bezirks Zwiefalten, 
Stadtschultheit Steiner in Hayingen, desselben Bezirks „ 
Schultheiß Lämmle zu Winterstettenstadt, Forstverwaltungs-Bezirks Wolfegg, und 
der nun resignirte Schultheiß Hauser zu Herbertingen, Forstverwaltungs-Bezirks Siessen, 
welche durch geordnete Behandlung und Cultur der Gemeinde-Waldungen, so wie durch das 
Bestreben, die Orts-Angehörigen von Waldfreveln abzuhalten, sich ausgezeichnet haben, hierüber 
öffentlich belobt werden. 
Stuttgart den 8. September 1848. Herdegen. 
b) Versügung, betreffend die Besetzung einer Königl. fürstl. Waldburg-Zeil-Trauchburgischen 
Revier-Förstersstelle. 
Die mit der Befugniß zur Beaufsichtung der Gemeinde-, Stiftungs= und Privat-Wal- 
dungen in forst= und jagdpolizeilicher Beziehung verbundene Stelle eines Revierförsters zu 
Neu-Trauchburg, K. Württembergischen, Fürstl. Waldburg-Zeil-Trauchburgischen Forst-Ver- 
waltungs-Bezirks Zeil, ist statt des nun ausschließlich zum Fürstl. Rentbeamten ernannten 
bisherigen Försters Waldraff, dem bisherigen Fürstl. Forst-Assistenten Wörz in Zeil in 
der Eigenschaft eines Privatdieners übertragen worden; was hiemit, nachdem derselbe als 
befähigt erkannt worden ist, mit Beziehung auf den §. 1 der K. Verordnung vom 5. Sep- 
tember 1838 (Reg. Blatt S. 506), zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 18. September 1835. Herdegen. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die bei dem Civil-Senate des K. Gerichtshofs in Ulm in Er- 
ledigung gekommene Rathsstelle haben sich innerhalb vierzehen Tagen bei dem K. Ober- 
Tribunale zu melden. 
# 2) Die Bewerber um die bei dem katholischen Kirche nrathe erledigte welt- 
liche Rathsstelle werden aufgefordert, ihre Meldungen binnen vierzehen Tagen bei dem katho- 
lischen Kirchenrathe einzureichen. 
5) Die Bewerber um eine weltliche Assessorsstelle bei demevangelischen Consistorium 
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der gedachten Behörde zu melden. 
Gedruct bei G. Hasselbrink. 
  
  
 
	        
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