Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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nach Anboͤrung Unseres Geheimen-Rathes, unter Beziehung auf obgedachte Unsere Ver- 
ordnung, hiemit zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung bekannt. 
Gegeben, Stuttgart den 26. September 1845. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenhciten: 
Beroldingen. 
Der Minister des Innern: 
Schlayer. 
Auf Befehl des Könige, 
der Staats-Secretär: 
Gös. 
!B) Bewilligung zur Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Ksnigliche Majestät haben nach höchster Entschließung vom 26. v. M. 
an den Ordens-Kanzler, dem K. Gesandten, General-Lieutenant Grafen v. Bismark, die 
nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Herzogs von Braunschweig Durch- 
laucht verliehene Großkreuz des Ordens Heimichs des Löwen anzunehmen und zu tragen. 
O) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 20. v. M. 
den Regierungsrath Sautter bei dem K. Ministerium des Innern zugleich zum Mitgliede 
der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins gnädigst ernannt. 
Durch höchste Entschließung vom 25. v. M. haben Höchstvieselben folgen?de Be- 
förderungen und Ernennungen in dem K. Armeekorps vorgenommen: 
der Ober-Lieutenant, Regiments-Adjutant im fünften Infanterie-Regiment, v. Bünau, 
wird zum Hauptmann im siebenten, 
der Lieutenant v. Stumpe im achten, zum Ober-Lieutenant im vierten, 
der Lieutenant Griesinger des fünften, zum Ober-Lieutenant in demselben Regiment 
befördert, und 
der Ober-Lieutenant Rampacher im fünften Infanterie-Regiment, zum Regiments- 
Adjutanten desselben ernannt.
	        
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