Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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8) Die Bewerber um eine bei der Kreisregierung in Reutlingen erledigte Canzlei- 
Assistentenstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Schwarz- 
waldkreises vorschriftmaͤßig zu melden. 
9) Durch bas Ableben des Kanzlisten Schenk bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen 
ist dessen Stelle, mit welcher vorerst ein Gehalt von 550 fl. verbunden ist, in Erledigung 
gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem vorgedach- 
ten Gerichtshofe zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermäge höchster Entschließung vom 2. d. M. ist für die durch Versetzung des Forst= 
warts Seibold auf die Forstwartsstelle zu Frickenhofen im Revier Gschwend, erledigte 
Forstwartsstelle im Revier Freudenstadt der bisherige Verweser derselben, Forstpraktikant 
Enslin, zum Forstwart, ferner 
vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M. 
zum Forstamts-Assistenten in Lorch der Forstpraktikant Hochstetter in Bebenhausen, 
zzum Forstamts-Assistenten in Sulz der Forstpraktikant Friedrich Kuttroff in Schorn- 
dorf gnädigst ernannt, und 
unter dem 11. d. M. der Cameralamts-Buchhalter Dank zu Maulbronn auf sein An- 
suchen auf die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamt Ludwigsburg versetzt worden. 
Berich tigung. 
In der Bekanntmachung des Finanz-Ministerium vom Z. September 1843, Reg. Blatt Nr. 46, S. 711, Dienst- 
belobungen 2c. betreffend, ist unter Ziff.3 statt: „Schultheiß Großmann“ — „Schultheiß Bodamer in Höôsen“ zu 
lesen; auch vergl. bezüglich dos Stadtschultheigen Fischer in Neuenbürg dessen frühere Belobung, Reg.Blatt von 
1841, S. 28.
	        
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