Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Gasser, Sohn des Hauptmanns a. D., Commissärs bei der Landesvermessung. 
v. Dillen, Sohn des pensionirten Hauptmanns. 
Schäffer, Sohn des Oberzoll-Inspektors, Rittmeisters a. D. 
Wundt, Sohn des General-Majors. 
v. Rangau, Sohn des Obersten. 
v. Faber du Faur, Sohn des Obersten. 
v. Soden, Sohn des Regierungs-Präsidenten und Staatsraths. 
Sinttgart den 10. Oktober 1845. 
Graf v. Sontheim. 
C) Des Finanz-Departements. 
Oes Finanz-Ministerium. 
Verfügung in Betreff der Weinlese. 
In Absicht auf die dießjährige Weinlese wird den K. Cameralämtern unter Hinweisung 
auf die bestehenden Verordnungen Folgendes zur Nachachtung eröffnet: 
1) Wo die Weingefälle des Staats nicht vertragsmäßig in Geld bezahlt werden, sind 
dieselben in gesetzlicher und hergebrachter Weise unter gehöriger Aufsicht einzuziehen, 
und nach ihrer verschiedenen Qualität zu sortiren. 
2) Von den erhobenen Gefällweinen sind die wenigen noch nicht in Geld verwandelten 
Weinbesoldungen, Pensionen und Gülten unter den Keltern in Natur abzureichen, 
so weit nicht für deren Abgabe besondere Bestimmungen gegeben werden. 
5) Die über die Naturalabgaben bevorbleibenden Gefällweine find unter den Keltern 
bestmöglich zu verwerthen. 
4) Die Einsendung der Herbstrechnungen ist so zu beschleunigen, daß die hieraus von 
den Finanzkammern zu fertigenden Uebersichten spätestens auf den 16. December d. J. 
hieher vorgelegt werden können. 
Stuttgart den 19. Oktober 1845. 
Herdegen.
	        
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