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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
*5 Dienstag den 3. Oktober 1843.
Inhalt. .
Königl. Dekrete. K. Verordnung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatorechtlichen Verhilt-
nisse des gräflichen Hauses Rechberg in Ansehung der Polizei-Verwaltung. — Dienst-Nachrichten.
erfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Re-
gierungs= Blatt auf das Jahr 1844. — Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre.
— Auszeichuung von Gemeindedienern. — Verleihung der silbernen Verdienst-Mevaille an den Schulmeister
Weber. — Bekanntmachung, betreffend die Anerkennung des Vereins zur Unterstützung bülfobedürftiger un-
verheiratheter Frauenspersonen aus dem Honoratiorenstande. — Bekanntmachung, betreffend die zum Stu-
dium der katbolischen Theologie außerhalb des Wilhelmsstifts für befähigt erklärten Jünglinge.
Otenst-Erledigungen.
Widerruflich angestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A)) Königliche Verordhung,
betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses
Rechberg in Ansehung der Polizei-Verwaltung.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachd#m der Graf Albert v. Rechberg sich für die wirkliche Uebernahme der ihm in
Unserer Decklaration vom 3. Mai 1832 über die staatsrechtlichen Verhältnisse seines Hauses
gingeräumten Polizei-Verwaltung in seinen Besitzungen erklärt und über die Erfüllung der
gesetzlichen Vorbedingungen biefür sich ausgewiesen hat; so verordnen und verfügen Wir, unter
Beziehung auf die 9. 17 und folgende dieser Deklaration und den durch Unsere Entshlie-
hung vom 10. September 18334 genehmigtes Nachtrag zu derselben (Reg.Blatt von 1832,
S. 158 ff. und von 1854, S. 622 ff.) wie folgt: