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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz = Ministerium.
a) Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Gebühren für das Regierungsblatt auf das
Jahr 1844.
Da mit dem 1. Januar 1844 ein neues Abonnement auf das Regierungs-Blatt beginnt;
so werden die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren in den Oberamtsbezirken beauf-
tragten Stellen, so wie die K. Postämter andurch aufgefordert, diese Gebühren im Betrage
von drei Gulden (pr. Eremplar) für den ganzen Jahrgang 1834, oder., wenn mit dem
Regierungs-Blatt auch die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse verlangt wird, im Betrage
von vier Gulden, längstens bis zum 20. December d. J. an die Justiz-Ministerial-
Casse mit der Bezeichnung „Regierungs-Blatt-Geld“ einzusenden.
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonnements-Ge-
bühren zu entrichten; übrigens steht es ihnen, so wie überhaupt allen Privatabonnenten, frei,
ob sie für den ganzen Jahrgang 1846, oder zunächst nur für das erste Semester desselben vor-
ausbezahlen wollen.
Auswärtige Privat-Abonnenten haben sich, worauf biemit wiederholt aufmerksam gemacht
wird, mit ihren Bestellungen nicht unmittelbar an die Justiz-Ministerial-Casse, sondern je an
das nächstgelegene K. Postamt, durch welches sie das Regierungs-Blatt zu beziehen wünschen,
zu wenden.
Stuttgart den 20. Oktober 18345. Prieser.
b)) Termin zu Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendärc.
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemähheit der K. Verordnung
vom 25. April 1859 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeloct und nach er-
folgter Zulassung zu verselben ihre Probearbeiten rechtzeitig übergeben haben, werden hiermit
benachrichtigt, daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in Stuttgart
in zwei Abtheilungen vorgenommen werden wird.