Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Abschnitt III. 
Verwendung des Tilgungsfonde. 
  
' . kr. 
Zur Schuldentilgung waren zu verwenden: "1. 
1) Aus dem vorigen Jahre: 
Abschnitt I.] Bei dem Jahres= Abschlus von 1851—/12 waren unter dem Casenbetande 
A. J. vorhanden ...... .64,91518 
Absch. I. A. 
II. 1. 
Abschn. II. 
Abschn. Il. 
Abschn. J. 
II. 2. 
Abschn. I. 
B. II. 2. 
Abschn. IV. 
Abschn. I. 
Abschn. I. B. 
  
2) Von viesem Jahre: 
a) ordentlicher Tilgungsfonds 
b) Ueberschuß des Zinsensonds und väen 
bei Capital-Ablösungen . 0 
571,809si.42kc. 
hievon die oben angegebene Unzulaͤnglichkeit des Zinsen- 
fonds, welche durch Ersparniß bei letzterem im 
nächsten Jahre sich wieder ausgleiden wird, abse. 
zogen mit 58,984 fl. 36 kr. 
bleiben — 
Werden hiezu die aufge nommenen Passiv- Capitalien 
gerechnet mit . ......6,188,200fl-— 
so erscheint der Betrag des Soll für die Ewial bls- « 
sung mit 
5,588,940 fl. 24kr. 
Hievon wurden zur Schulen-Tilgung verwenbet. ..... 
nebst 5,188,200 fl. Anlehen, 
und waren bei dem Jahres-Abschluß in der k se whanden, die im a e 
den Jahr zu verwendenden 
371,809 fl. &2 kr. 
  
552,825 
  
597,740 
285,A10 
112,330 
  
  
  
  
597,740 
Abschnitt IV. 
—
	        
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