Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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54. 
RNRNegierungs-Blatt 
für das 
½7 2— 
Königreich Württemberg. 
DOonnerstag den 23. November 1818. 
Inhal#t. 
Königl. Dekrete. Keine. 
v 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den Bau und die Reinigung nicht beftei 
Kamine. — Verfügung, betreffend den Lohn der Kaminfeger. cht befteigbarer 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
à.) Verfügung, betreffend den Bau und die Reinigung nicht besteigbarer Kamine. 
(Mit drei lithographirten Abbildungen.) 
Nach Maßgabe der Erfahrungen, welche in Ansehung der nicht besteigbaren Kamine seit 
der Verfügung vom 10. April 1855 (Reg. Blatt S. 171 f.. gemacht worden sind, und auf 
den Grund weiterer technischer Prüfung dieses Gegenstandes, werden mit der nach Verneh- 
mung des K. Ceheimenraths erfolgten höchsten Genehmigung Seiner Königlichen Ma- 
lestät vom 29. August d. J. nachstehende Vorschriften ertheilt.
	        
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