Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

796 
dem Vorstande der polytechnischen Schule in Stuttgart, Baurath v. Fischer, seinem 
Ansuchen gemäß, die Entlassung von der Stelle eines außerordentlichen Mitglieds des K. 
Straf-Anstalten-Collegium zu ertheilen und diese Stelle dem Hofkammer-Baumeister Gaab 
gnädigst zu verleihen geruht 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließung vom 29. v. M. 
die erledigte Stelle eines weltlichen Assessors bei dem K. katholischen Kirchenrathe dem Ge- 
richts-Aktuar Vogt von Biberach, und 
die erledigte Stelle eines Unteramtsarztes in Löwenstein, Oberamts Weinsberg, dem 
ausübenden Arzte Dr. Maurer in Aulendorf gnädigst verliehen, ferner 
dem Candidaten Mapersperger, von Oeffingen, Oberamts Cannstatt, die von ihm 
seither in provisorischer Eigenschaft bekleivete erste Lehrstelle an der Reallehr-Anstalt zu Ell- 
wangen definitio, wie auch * 
vermöge böchsten Dekrets vom 50. v. M. die erledigte Kanzlistenstelle bei dem K. Ge- 
richtshof in Eßlingen dem Tagschreiber August v. Thannhausen bei dem K. Gerichtshof 
in Ellwangen gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departementce. 
Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung der Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit der Justiz-Behörden in der Periode 
vom 1. Julius 1842 bis 30. Junius 1843. (Mit Beilagen A.—L.) 
Die nachstehenden Uebersichten über die Geschäfts-Thätigkeit des K. Ober-Tribunals, der 
K. Kreis-Gerichtshöfe und der Oberamts= und Amts-Gerichte in dem Zeitraume vom I. Julius 
18/2 bis 30. Junius 1345, sodann der Gerichts= und Amts-Notariate in der Zeit vom 1. Ju- 
nius 1362 bis 51. Mai 185 werden, unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 12. No- 
vember 18342 (Reg. Blatt S. 604), anvdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Es ergiebt sich hieraus, daß die Justiz-Behörden, unerachtet der auch in dem letzten Etats- 
Jahre eingetretenen beträchtlichen Geschäfts-Vermehrung, mit wenigen Ausnahmen, auf dem 
Laufenden geblieben sind. 
Seine Königliche Majestät haben daber vermöge höchster Entschließung vom 
10. d. M. den Unterzeichneten gnädigst zu ermächtigen geruht, den vorgenannten Behörden 
Höchst-Ihre Zusriedenheit mit deren Geschäfts-Thätigkeit in dem verflossenen Etats-Jahre 
und mit dem befriedigenden Zustande der Rechts-Verwaltung zu erkennen zu geben. 
Stuttgart den 17. November 1845. Prieser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.