Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

800 
g. 3. 
Die bei den Pfechtämtern der Lagerstädte des Landes niedergelegten Original-Maaße und 
Gewichte sind regelmäßig alle 20 Jahre an das Hauptpfechtamt zur Prüfung und Richtig- 
stellung auf Staatskosten einzusenden. 
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung beauftragt. 
Stuttgart den 29. November 1855. 
Wilheilm. 
Der Minister des Innern: , 
Schlayer. Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Secretaär: 
Goes. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 6. d. M. das 
erledigte Oberamt Tettnang dem K. gräflich Königsegg'schen Bezirksamtmann Grüzmann 
in Aulendorf gnädigst übertragen, 
dem evangelischen Pfarrer Haas zu Obergröningen, Dekanats Gaildorf, die nachge- 
suchte Dienstentlassung gnädigst ertheilt, « . 
die erledigte evangelische Stadtpfarrstelle zu Großsachsenheim, Dekanats Vaihingen, dem 
Pfarrer Bossert zu Täbingen, Dekanats Balingen, 
die erledigte Lehrstelle an der zweiten Classe der Realschule zu Ludwigsburg dem bishe- 
rigen Verweser derselben, Reallehrer Schacher, gnädigst verliehen, wie auch 
den Straßenbau-Inspektions-Verweser Bekh zum Straßenbau-Inspektor im Departe- 
ment des Innern gnädigst ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 7. d. M. dem Con- 
vikts-Direktor Schott in Tübingen, unter Berufung desselben zur Theilnahme an den Ge- 
schäften der katholisch-theologischen Fakultät und des akademischen Senats in Tübingen, den 
Titel eines Ober-Kirchenraths gnädigst verliehen, und 
durch höchste Entschließung vom 11. d. M. den Wachtmeister August v. Röder ves 
zweiten Reiter-Regiments zum aggregirten Lieutenant in demselben Regiment ernannt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Form der nach dem Art. 43 des Notariats-Gesetzes anzulegenden 
Mlegschafts-Tabelle. (Mit einem Formular.) 
Nach Art. 45 des Notariats-Gesetzes vom 14. Juni 1845 haben die Gerichts- und 
Amts-Notare über die Ansprüche minderjähriger Erben eine besonvere Pfleglchafts-Taer e 
anzulegen. Damit solches gleichförmig geschehe, wird das nachstehende Formular einer solchen 
Tabelle, in welcher nie mehr als zwei Posten auf jedes Blatt zu setzen sind, zu allgemeinem 
Gebrauche hiemit vorgeschrieben. · 
Stuttgart den 8. December 1845. Prieser.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.