Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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c) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß einer zweiten höheren Dienstpruͤfung. 
Bei der vom 4—9. d. M. vorgenommenen zweiten höheren Dienstprüfung im Depar- 
tement des Innern sind nachstehende Candidaten zur Bewerbung um die in éK. 15 der K. 
Verordnung vom 10. Februar 1837 bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt 
erklärt worden: 
1) Ludwig Böltz, von Hall. 
2) Carl Eberhard Leypold, von Hall. 
5) Adolph Pfeilsticker, von Aalen. 
4) Gottlob Friedrich Bernhard Schippert, von Ellwangen. 
Stuttgaxt den 9. December 1355. Schlapyer. 
2. Der Regierung des Neckarkreises. 
a)) Bekanntmachung einer Veränderung in der Gemeindebezirks-Eintheilung. 
Durch Entschließung vom 10. October d. J. sind die bisher zu dem Gemeindebezirke 
Sulzbach gehörigen Parzellen Berghöfle, Fornsbach, Hinterwestermurr, Köchersberg, Mettelberg, 
Reithöfle und Schloßhof, O.A. Backnang, von dem gedachten Gemeinde-Verbande getrennt 
und unter'dem Namen „Fornsbach“ zu einer selbstständigen Gemeinde vereinigt worden. 
Ludwigsburg den 21. November 1845. Soden. 
b) Bekanntmachung einer Veränderung in der Gemeindebezirks-Eintheilung. 
Die Vereinigung der beiden Gemeinden Alt-Cleebronn und Neu-Cleebronn, 
Oberamts Brackenheim, in eine Gemeinde, welche unter dem Namen „Cleebronn"“ als 
Gemeinde zweiter Classe vom 1. Januar 184 an in Wirksamkeit treten wird, hat die diesseitige 
Genehmigung erhalten. 
Ludwigsburg den 21. November 18453. Soden. 
P) Bekanntmachung, betreffend die gerichtlich erfannte Unterdrückung einer Druckschrift. 
Der Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den. Reckarkreis hat durch Beschluß vom 
16. Noember d. J. die voll der Polizeibehörde vorläufig verfügte Beschlagnahme der Druck- 
schrift: 
„Deutsche Gassenlieder von Hoffmann v. Fallersleben, Zirich und 
Winterthur, Verlag des literarischen Comptoirs, 1865,“
	        
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