Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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à) An der lateinischen Schule in Gmünd wird die obersie Lehrstelle, welche neben 
einer Amtswohnung und einem Antheil an dem Schulgeld 675 fl. erträgt, besetzt werden. Der 
Lehrer ist zu 28 wöchentlichen Lehrstunden verpflichtet, und hat abwechselnd mit drei andern 
Geistlichen die gottesdienstlichen Verrichtungen in der zweiten Stadtkirche zu besorgen. Die 
Bewerber uim diese Stelle haben sich innerhalb drei Wochen an den K. Studienrath zu 
wenden. 
5) Die Bewerber um die in Erledigung gekommene Stelle eines Lehrers an der ersten 
(untersten) Klasse der Realschule in Ludwigsburg b womit ein firer Gehalt von 500 fl. 
(ohne Amtswohnung und sonstige Emolumente) und die Verpflichtung zu wöchentlich 28. 30 
. Unterrichtsstunden verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Studienrathe vor- 
schriftmäßig zu melden. 
6) Bei dem Steuer-Collegium ist eine Rewvisorssielle, womit die Besoldung 
von 800 fl., und 
7) eine Canzlei-Assistentenstelle, womit der Gehalt von 600 fl. verbunden wird, zu besetzen. 
Die Bewerber um diese beiden Stellen haben sich binnen vier Wochen bei dem Steuer 
Collegium vorschriftmähig zu melden. 
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Am 20. d. M. sind die NReches-Erkenntnisse rem Monat Octeber d. J. ausgegeben worden. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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