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Neckarschifffahrt. K. Verordnung in Betreff derselben. 447. Zuständigkeit der Behörden
in Neckarschifffahrts-Angelegenheiten. 255. Neckarschifffahrts -Convention zwischen den
Regierungen von Württemberg, Baden und Hessen. 148. Schifffahrts-Ordnung für den
Neckar. 151. Tarif der Schiffs= (Rekognitions-) Gebühr. 473. Tarif für den Neckar-
zoll. 175. Verfügung, betreffend die Behandlung des Gütertransports auf dem Neckar.
200.
Notare, immatrikulirte. Aufnahme in die Zahl derselben. 669.
Notariats-Bezirke. Verfügung, betreffend die in Folge des Gesetzes vom 6. Juli 1842 ein-
tretenden Abänderungen in der Eintheilung! mehrerer Gerichts= und Amts-Notariatsbezirke.
121. Uebersscht der Aenderungen in der Notariats-Bezirks-Eintheilung. 122.
Notariats-Sporteln. Verfügung, betreffend deren Eingag. Verrechnung und Ablieferung.
615.
Notariatswesen. Gesetz über dasselbe. 375. Von den zur Ausübung der willkürlichen Ge-
richtsbarkeit bestellten Brhörden. 376. Art. 1—15. Von den Gemeinderäthen. 376.
Art. 1. Ven den Waisengerichten. 376. Art. 2—5. Von den Gerichts= und Amtz-
Notaren. 378. Art. 6—42. Von den Oberamts= und Amts-Gerichten. 381. Art. 13—14.
Von den Gerichtshöfen und dem Ober-Tribunal. 382. Art. 15. Vorschriften für die
Geschäftsbehandlung. 382. Art. 16—55. Geschäftsbesorgung durch die Waisengerichte
und Gemeinderäthe. 382. Art. 16—25. Geschäftöbesorgungen durch die Notare. 387.
Art. 26—31. Ausnahmefälle von der Obsignation, dem Zubringens-Inventare und der
Erbschafts-Theilung, so wie Fälle der Dispensation von der dffentlichen Behandlung.
589. Art. 52—45. Zeilbestimmung für die Vornahme der auf Inventuren und Thei-
lungen sich beziehenden Geschäfte. 396. Art. 44—47. Besondere Bestimmungen für ein-
zelne Geschäfte der willkürlichen Gerichesbarkeit. 397. Art. 48—50. Besorgung der Pfleg-
und Gantrechnungs-Geschäfte. 398. Art. 531—55. Von der Belohnung der Notare. 400.
Art. 54—62. Uebernahme von Nebenämtern durch die Notare. 402. Art. 6 —66. Ven
der Verantwortlichkeit der für die Geschäfte der willkürlichen Gerichtsbarkeit bestellten
Behörden und Personen. 403. Art. 67 -78.
K. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über das Notariatswesen.
408. Verfügung, betreffend die Form der nach dem Ark. 63 des Notariats-Gesetzes an-
zulegenden Pflegschafts-Tabelle. 800.
Nothfristen. Einschärfung der Strafbestimmungen gegen die zur Rechtspraris legitimirten
Sachwalter, im Falle der Versäumung von Appellations-Nothfristen. 754.