Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

867 
N. 
Neckarschifffahrt. K. Verordnung in Betreff derselben. 447. Zuständigkeit der Behörden 
in Neckarschifffahrts-Angelegenheiten. 255. Neckarschifffahrts -Convention zwischen den 
Regierungen von Württemberg, Baden und Hessen. 148. Schifffahrts-Ordnung für den 
Neckar. 151. Tarif der Schiffs= (Rekognitions-) Gebühr. 473. Tarif für den Neckar- 
zoll. 175. Verfügung, betreffend die Behandlung des Gütertransports auf dem Neckar. 
200. 
Notare, immatrikulirte. Aufnahme in die Zahl derselben. 669. 
Notariats-Bezirke. Verfügung, betreffend die in Folge des Gesetzes vom 6. Juli 1842 ein- 
tretenden Abänderungen in der Eintheilung! mehrerer Gerichts= und Amts-Notariatsbezirke. 
  
121. Uebersscht der Aenderungen in der Notariats-Bezirks-Eintheilung. 122. 
Notariats-Sporteln. Verfügung, betreffend deren Eingag. Verrechnung und Ablieferung. 
615. 
Notariatswesen. Gesetz über dasselbe. 375. Von den zur Ausübung der willkürlichen Ge- 
richtsbarkeit bestellten Brhörden. 376. Art. 1—15. Von den Gemeinderäthen. 376. 
Art. 1. Ven den Waisengerichten. 376. Art. 2—5. Von den Gerichts= und Amtz- 
Notaren. 378. Art. 6—42. Von den Oberamts= und Amts-Gerichten. 381. Art. 13—14. 
Von den Gerichtshöfen und dem Ober-Tribunal. 382. Art. 15. Vorschriften für die 
Geschäftsbehandlung. 382. Art. 16—55. Geschäftsbesorgung durch die Waisengerichte 
und Gemeinderäthe. 382. Art. 16—25. Geschäftöbesorgungen durch die Notare. 387. 
Art. 26—31. Ausnahmefälle von der Obsignation, dem Zubringens-Inventare und der 
Erbschafts-Theilung, so wie Fälle der Dispensation von der dffentlichen Behandlung. 
589. Art. 52—45. Zeilbestimmung für die Vornahme der auf Inventuren und Thei- 
lungen sich beziehenden Geschäfte. 396. Art. 44—47. Besondere Bestimmungen für ein- 
zelne Geschäfte der willkürlichen Gerichesbarkeit. 397. Art. 48—50. Besorgung der Pfleg- 
und Gantrechnungs-Geschäfte. 398. Art. 531—55. Von der Belohnung der Notare. 400. 
Art. 54—62. Uebernahme von Nebenämtern durch die Notare. 402. Art. 6 —66. Ven 
der Verantwortlichkeit der für die Geschäfte der willkürlichen Gerichtsbarkeit bestellten 
Behörden und Personen. 403. Art. 67 -78. 
K. Verordnung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über das Notariatswesen. 
408. Verfügung, betreffend die Form der nach dem Ark. 63 des Notariats-Gesetzes an- 
zulegenden Pflegschafts-Tabelle. 800. 
Nothfristen. Einschärfung der Strafbestimmungen gegen die zur Rechtspraris legitimirten 
Sachwalter, im Falle der Versäumung von Appellations-Nothfristen. 754.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.