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Bei der philosopischen Fakultaͤt blieb der Preis unvergeben.
Den Preis der staatswirthschaftlichen Fakultät erhielt:
Johann August Jakob Maier, aus Kohlstetten, O.A. Mansingen, Studirender der
Regiminal-Wissenschaft.
Der Freiherrlich v. Palm'sche Stiftungs-Preis wurde dem
Gustav Friedrich Christoph Schmoller aus Pflummern, Studirenden der Philosopbie
ertheilt; und den von der Verwaltung der Fürst Bischof v. Speier'schen Stistung ausge'
setzten Preis erhielt: .
Joseph Schätzle, von Delthofen, Zögling des Wilhelmsstifté.
Tübingen den 6. November 1845.
Dr. Schmid.
A. Commission für die Erziebungshäuser.
Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung des für die Zöglinge des Taubstummen= und
Blinden-Instituts zu Gmünd zu entrichtenden Kostgeldes.
In Gemäßheit des Art. 9 der Bekanntmachung vom 28. Januar 1825, die Einrichtung
der Taubstummen= und Blinden-Anstalt in Gmünd betreffend (Reg. Blatt S. 195), wird
· hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht, duß die jährliche Entschaͤdigung fuͤr einen jeden in
die Anstalt selbst aufgenommenen Zögling vom 1. Mai 1844 wieder auf 100 fl. festgesent
worden, welche in vierteljährigen Raten an das Cassier-Amt des Instituts zu entrichten st
Der Zogling erhält hiefür die angeordnete Kost nebst Wohnung und Bett, den Unterricht
freie Wasche, sowie Ausbesserung des Weißzeugs und der übrigen Kleidung. Die vorschrift
mäßige Ausstattung mit Kleidern und Leibweiszeug haben die auf eigenen Kosten in der Ansto
befindlichen Zöglinge selbst sich anzuschaffen und zu ergänzen, oder, im Falle dieß von det
Anstalt geschieht, dieser die Auslagen hiefür zu ersetzen.
Bei denjenigen Zöglingen aber, welche ganz oder zum Theil auf Kosten des Staats
unterhalten werden, übernimmt die Anstalt die Bestreitung dieses Aufwandes gegen ein ei
dem Eintritte der Zoͤglinge ein fuͤr allemal zu entrichtendes Kleidergeld von 15 fl.
Diejenigen Zoͤglinge, welche blos den Unterricht in der Anstalt genießen, Kost und Woh-
nung ꝛc. aber außer derselben nehmen, baben für jenen jährlich 12 fl. zu bezahlen.