Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

183 
& 12. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
. — — 
Donnerstag den 21. März 1844. 
— — .---,. . 
K Inhalt. 
Vonigu Dekrete. Ordens- Verleihungen. Bewilligungen zur Annahme fremder Orden. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismus. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom 17. d. M. an den 
Dbbenskangler, dem Ober-Inspektor des K. Waisenhauses in Stuttgart, Rektor Zoller, und 
dem Verwalter dieser Anstalt, Hofrath Ludwig, das Ritterkreuz des Ordens der würt- 
tembergischen Krone gnädigst verliehen. 
B) Bewilligung zur Annahme fremder Orden. 
d Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M. an 
en. Ordenskanzler, dem Rittmeister à la Jnite, Prinzen Felir v. Hohenlohe-Oehringen, 
ie nachgesuchte Erlaubniß, die von Seiner Majestät dem Könige von Preußen erhaltene 
ekoration des St. Johanniter-Ordens und das von Seiner Durchlaucht dem Herzoge von 
aunschweig ihm verliehene Commandeurkreuz erster Classe vom Löwenorden, annehmen und 
gen zu dürfen, so wie 
dem K. Kammerherrn Freiberrn Wilhelm vom Hols die erbetene Erlaubniß, den 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen verliehenen St. Johanniter- Orden 
bmen und tragen zu dürfen, gnädigst ertheilt. 
ihm 
anne
	        
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