2. Deutsche Sprache:
a) Richtiger mündlicher Vortrag eines klassischen Abschnittes, beit dessen Interpretation
der Aufzunehmende sich über die Kenntnisse der Regeln der reinen Wort= und Satz-
lehre auszuweisen hat, wobei veutsche over lateinische Terminolegie gestattet ist.
b) Fähigkeit in der Abfassung leichter Aussätze; besonders= im brschreibenden und erzäh-
lenden Styl, ohne Fehler gegen die Richtigkeit der Orthographie, der Wort= und
Satzverbindung.
5. Französische Spracher.
a) Bekanntschaft mit den Hauptregeln der Wortlehre, wobei die Fragen und Antworten
in französischer Sprache gegeben werden;
) richtige Uebersetzung einer jeven bistorischen französsschen Schrift;
) Uebung im Uebersetzen aus dem Deutschen in das Französische;
4) einige Uebung im Sprechen mit besonderer Rücksicht auf die Aussprache.
4. Lateinische Sprache:
) richtige mündliche Uebersetzung der nicht allzuschweren Historiker (Cäsär, Livius);
h) eine leichtere schriftliche Uebersetzung aus dem Deutschen in's Lateinische, ohne groͤbere
Verstöße gegen die Grammatik und den Geist der lateinischen Sprache.
5. Geschichte:
Uebersi icht der alten Geschichte, insbesondere Kenntniß der römischen und griechischen.
6. Geographie:
Belanntschaft mit der allgemeinen Geographie der fünf Welttheile.
7. Arithmetik:
à) die vier Rechnungsarten mit benannten und unbenannten Zahlen;
5) Lebre von den gewöhnlichen und den Deeimalbrüchen;
6K) arithmetische und geometrische Proportionen und gründliche Entwickkung der verschie-
denen hieher gehörigen Lehrsätze. Anwendung der Proportionen;
4) vie vier Spezies der Buchstabenrechnung;
e) Kenntniß der Lehre von den Potenzen mit ganzen Exponenten und den Quadrat-
und Cubik-Wurzeln.
8. Geometrie:
die ganze ebene Geometrie.