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III. dem K. Gerichtshof in Ellwangen:
Belser,
Heß,
Sigel;
IV. dem K. Gerichtshofe in Ulm:
Gmelin, von Reutlingen,
Nast.
Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei ven bezeichneten Gerichtshöfen unverzüglich
zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die gewöhnliche Anzeige
über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 28. Juni 1845. Prieser.
B) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Unirersität.
Zu Anfang des gegenwärtigen Sommerhalbjahrs befanden sich auf der Universttät
Tübingen Studirende:
1) der evangelischen Theologle . . 165,
wovon im Verbande des evangelischen Seminars sieben 90,
2) der katholischen Theologse . . . - 153,
wovon sich im Wilhelmsstifte befinden 157,
5) der mosaischen Theologie . . . . - - - 2,
) der Rechtswissenschaft . . · . . . 16-I,
5)derMedicinChituigieundPhakmacic..--«US-6)
der Regierungs= und Finanz-Wissenschaft 05,
7) der Philosophie und anderer allgemeiner Vorbereitungs- Wissens haften 120,
worunter evangelische Seminaristen 35,
und Zöglinge des Wilbelmsstifts 49.
Zusammen —2 815.
Stuttgart den 15. Juni 1843.
Schlayer.