Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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2) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille füͤr die nützlichste, von einem 
Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwendung bekannter chemischer 
Mittel und Grundsätze zu irgend einem gemeinnützigen Zwecke, insbesondere zu Erleichterung 
oder Vervollkommnung der wirthschaftlichen oder technischen Gewerbe. 
3) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung und Ver. 
breitung neuer nützlicher Culturen oder für wesentliche Verbesserungen in dem Betriebe der 
Landwirthschaft überhaupt oder ihrer einzelnen Zweige, namentlich des Ackerbaues, des Futter- 
baues, des Weinbaues, des Obstbaues, des Waldbaues, der Torfgewinnung und der Viehzucht. 
Die Bewerbungen um vorstehende Preiße sind bei der Centralstelle des landwirthschaft- 
lichen Vereines, welcher die Prüfung und Begutachtung der betreffenden Gegenstände aufge- 
tragen ist, spätestens bis zum 15. August 1846, und zwar mit oberamtlichen Berichten be- 
gleitet, einzureichen. Eingaben ohne oberamtliche Berichte werden nicht be- 
rücksichtigt. 
Bei mechanischen Erfindungen müssen entweder die Maschinen selbst over genaue Modelle 
mit eingesendet, bei chemischen Gegenständen deutliche Beschreibungen nebst den Präparaten 
mit vorgelegt werden. 
Sind zur Darstellung ver chemischen Gegenstände neuc oder verbesserte Apparate nöthig, 
so sind dieselben genau anzugeben oder durch Zeichnungen deutlich zu machen. 
Oie Bewerber um den landwirthschaftlichen Preis haben ihre Angaben, geeigneten Falls, 
mit glaubwürdigen Zeugnissen zu belegen. 
Sollen Pflüge und andere Ackerwerkzeuge zur Bewerbung kemmen, so müssen, während 
die Bewerbungseingabe selbst längstens in der obigen Frist an die Centralstelle einzureichen 
ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen Zeugnissen des Gemeinderathes und Oberamtes, srätestens 
bis zum 1. August an die Direktion des landwirthschaftlichen Instituts zu Hohenheim einge- 
liefert werden, um mit denselben die geeigneten Versuche anzustellen. 
Stuttgart den 17. Februar 1846. 
Ergenzinger.
	        
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