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4) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer in Ellwangen erledigte Revi-
sorsstelle haben sich bei der gedachten Finanzkammer binnen drei Wochen vorschriftmäßig zu
melden.
5) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines zweiten Helfers an der Stiftskirche.
in Stuttgart deren Einkommen mit Einschluß von 225 fl. für Stohlgebühren auf 1111 fl.
berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Confistorium zu melden.
6) Die Bewerber um die ekledigte Helfersstelle in Neuenstadt am Kocher, deren
Einkommen in Preißen des Sportelgesetzes einschließlich einer neuen Zulage von 34 fl. aus
dem geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds auf 700 fl. berechnet ist, haben sich binnen
vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden.
7) Die mit der Maria-Caplanei zu Biberach verbundene Lehrstelle an der vortigen latei-
nischen Schule ist wiever zu besetzen. Dieselbe gewährt neben einem Antheil an dem Classengelde.
ein Einkommen von 521 fl. in Besoldung und gestifteten Gebuhren. Dabei wird für tüchtige
Bewerber in Aussicht gestellt, daß hiemit noch der Pfründertrag der v. Settelin'schen Cap-
lanei daselbst mit 650 fl. werde verbunden werden, wogegen die Verpflichtung zu wenigstens
28 Lehrstunden in der Woche und zur Erfüllung der stiftungsmäßigen Pfründ-Obliegenheiten
zu übernehmen ist. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wechen vorschristmäßig bei dem
K. Studienrathe zu melden.
8) Die Bewerber um die Reallehrstelle in Neuffen, mit welcher ein Gehalt von 600 fl.
nebst freier Wohnung verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studien.
rathe vorschriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Heilbronn erledigte Aktuarsstelle haben
sich binnen drei Wochen bei der Regierung ves Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden.
10)) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Marbach in Erlevigung gekommene Ak-
tuarsstelle haben sich binnen drei Wochen bei der Regierung des Neckarkreises vorschriftmägig
zu melden.
11) Die Bewerber um vie erlevigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Roth am
See haben binnen drei Wochen bei vem vortigen Cameralverwalter vorschriftmäßig sich zu
melden.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.