Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Die Bezirks-Polizeiämter und Ortsvorsteher in den zum Flachsbau geeigneten Gegen- 
den haben die sichere Vorkehr zu treffen, daß vie vorstehenden Preise-Aussetzungen und insbe- 
sondere auch die Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Eigenschaften des preiswürdigen 
Flachses und des Schlusses der Bewerbungsfrist gehörig bekannt gemacht werden. 
Stuttgart den 21. März 1846. Schlayer. 
Dienst= Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Bezirks-Baubeamten in Stutt- 
gart, womit eine Besoldung von 1000 fl. verbunden ist, haben binnen drei Wochen bei der 
Finanzkammer des Neckarkreises vorschriftmäßig sich zu melven. 
Es werden besetzt werden: 
2) die mit dem Dekanat verbundene katholische Pfarrstelle zu Zwiefalten, Oberamts 
Münsingen, welche in mehreren Filialien 1359 Pfarrgenossen und zwei Schulen zählt. 
Diese gewährt ein beständiges Einkommen von 1016 fl. und ist dem Pfarrer für die pspchische 
flege der katholischen Angehörigen der Irren-Pfleganstalt Zwiefalten noch eine widerrufliche. 
Belohnung von 100 fl. aus der Kasse viefer Anstalt ausgesetzt; 
3) die katholische Parrstelle Oberkochen, Dekanats Hofen und Oberamts Aalen, mit 
753 Pfarrgenossen und einem ständigen Einkommen von 765 fl.; 
4) vie katholische Pfarrei Erisvorf, Oberamts und Dekanats Riedlingen, welche im 
Orte 357 Pfarrgenossen zählt, und ein beständiges Einkommen von 659 fl. gewährt; 
5) die katholische Kaplanei in Bergatreuthe, Oberamts und Dekanats Waldsee, mit 
einem ständigen Einkommen von 596 fl. Hiebei wird bemerkt, daß vorzugsweise auf einen 
jüngeren Geistlichen Rücksicht genommen werden wird, welcher den bejahrten Pfarrer in der 
Pastoration zu unterstützen im Sterwe ist; 
6) die katholische Kaplanei Gattnau, Oberamts und Dekanats Tettnang, mit einem 
beständigen Einkommen von 558 fl. Da der Kaplan den Pfarrer in der Pastoration des 
ausgedehnten Pfarrsprengels zu unterstützen hat, so wird auch hier vorzugsweise auf einen 
biezu geeigneten jüngeren Geistlichen Rücksicht genommen werden. 
Die Bewerber um diese Stellen haben sich binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden. 
7) Die Bewerber um die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei dem Steuer-Colle- 
gium haben bei viesem binnen drei Wochen vorschriftmäßig sich zu melden. 
8) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem Oberamte Riedlingen 
baben sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Donaukreises vorschriftmäßig zu 
melden. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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