Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Cameralamte Creglingen dem Finanz-Referendär 
Mederle in Reutlingen gnädigst übertragen, wie auch 
zum Bergwerks-Inspektor in Wilhelmsglück den Salinen-Verwaltungs-Assistenten Zo- 
bel in Wilhelmshall gnädigst ernannt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchster Entschließungen vom 25. v. M. 
den Ephorus Reuß an dem evangelischen Seminar in Blaubeuren, seiner Bitte gemäß, 
wegen vorgerückten Alters, in den Ruhestand zu versetzen, 
die erledigte evangelische Helfersstelle in Möckmühl, Dekanats Neuenstadt, dem Pfarr- 
gehülfen Ditzinger in Kusterdingen, Dekanats Tübingen, und 
die bei dem Oberamte Besigheim erledigte Aktuarsstelle dem Referendär erster Classe, 
Weinheimer, von Ebingen, ferner " 
vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. die erledigte Stelle eines Oberbiblio- 
thekars an der K. öffentlichen Bibliothek, mit dem Titel und Rang eines Ober-Studienrathe, 
dem zweiten Bibliothekar, Professor Stälin, und 
die zweite Bibliothekarsstelle dem dritten Bibliothekar, Professor Gfrörer, zu übertr ragen, 
den Oberamts-Richter Schäffer in Vaihingen, seinem Ansuchen gemäß, auf die erle- 
digte Oberamts-Richtersstelle in Cannstatt zu versetzen, und 
die erledigte Assessorsstelle bei dem K. Gerichtsbofe in Ellwangen dem Stadtgerichts. 
Aktuar Hölver, von Stuttgart, zu übertragen gnädigst geruht. 
Durch höchste Entschließung vom 30. v. M. haben Seine Königliche Majestät den 
Lieutenant im ersten Infanterie-Regiment, v. Hornstein, auf sein Ansuchen aggregirt. 
Am 20. v. M. erbielt der von dem Freiherrn Marimilian v. Ulm-Erbach zur Kaplanei 
Mittelbiberach patronatisch ernannte Kaplan Willibald Lauter, Pfarrer von Sulzstetten, 
die landesherrliche Bestätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departemente. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung in Betreff einer Modifikation der K. Verordnung vom 1. Juli 1841 
hinsichtlich der Gebühren der Gemeinde--Diener. 
Auf den Grund einer von der Kammer der Abgeordneten gestellten Bitte haben Seine 
Königliche Majestät nach eingeholtem Gutachten Höchst-Ihren Geheimen Rathes durch
	        
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