Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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4) Hoffmann, Paul, von Balingen. 
5) Kemmler, Gottlob, von Reutlingen. 
6) Laichinger, Gustav, von Thuningen, Seminarist. 
7) Meuret, Gustav, von Stuttgart, Seminarist. 
8) Pezold, Gustav, von Stuttgart. 
9) Silcher, Carl Julius, von Tübingen. 
10) Werner, Herrmann, von Wildbar. 
Stuttgart den 27. März 1846. Scheurlen. 
B8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Beobachtung der Erfordernisse bei den Gesuchen um Zulassung 
zu einer Dienstprüfung im Finanz-, Forst= oder Baufache. 
Nach den vie Dienstprüfungen im Finanz-, Forst= und Baufache betreffenden K. Ver- 
ordnungen vom 10. Febrnar 1837, é4. 5, 24. Januar 1840 und 22. August 1843 sollen Ge- 
suche um Zulassung zu einer Prüfung, welche nicht in der hiefür festgesetzten Frist eingereicht 
werden, oder nicht mit allen vorgeschriebenen Nachweisungen versehen find, nicht berücksichtigt 
werden. 
Da diese Erfordernisse bei verschiedenen neueren Gesuchen nicht beobachtet worden sind, 
so wird die vorliegende Bestimmung mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß bei deren 
Nichterfüllung der erwähnte Nachtheil nicht ausbleiben könnte. 
Stuttgart den 4. April 1846. Gärttner. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Registratorsstelle bei der Finan zkammer des 
Donaukreises, und 
2) die Bewerber um die erledigte Sekretärsstelle bei der Finanzkammer des 
Neckarkreises haben bei den genannten Finanzkammern binnen drei Wochen sich zu melden. 
3) Im Neckar-, Schwarzwalv= und Jaxtkreise wird je eine neue Straßenbau-In- 
spektion errichtet. Die Bewerber um diese mit dem Normalgehalte zweiter Classe von 
800 fl. verbundenen Stellen haben sich innerhalb vdrei Wochen je bei der betreffenden Kreis- 
regierung vorschriftmäßig zu melden. 
4) Es wird besetzt werden: die katholische Pfarrstelle Oberndorf, Oberamts Herren- 
berg und Land-Dekanats Rottenburg, mit 698 Parrgenossen im Parrdorfe, und einem 
ständigen Einkommen von 620 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen vorschrift- 
mäßig bei dem katholischen Kirchenrathe zu melven. 
Gedruckt bei G. Hasselbrinke. 
 
	        
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