Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

Formular Lit. B. 
-...... Kreis. 
Oberamts- (Amts-) Gericht 
Liste 
über die Straf-Gefangenen 
auf das Jahr 18. 
Vorschriften zu Führung der Liste. 
1) In diese Liste sind alle bezirksgerichtlichen Straf-Gefangenen aufzunehmen. Deß- 
wegen ist, wenn bei einem Untersuchungs-Gefangenen an die Untersuchungshaft die 
Erstehung einer Bezirks-Gefängnißstrafe sich anreiht, sein Name in der Liste über 
die Untersuchungs-Gefangenen zu löschen und in die gegenwärtige zu übertragen. 
2) Die Columne „Ablauf der Strafzeit“ ist von dem Gerichts-Vorstand auszufüllen. 
3) Die letzte Columne ist für erläuternde Einträge in dem Falle bestimmt, wenn der 
Gefangene aus besonderen Gründen zu einer anderen Zeit entlassen wurde, als zu 
welcher die Strafzeit ablief. 
4) Nach Beendigung der Haft ist der Name des Gefangenen in der Liste zu löschen. 
  
— 
Ablauf der 
Enllassung. 
Strafzeit. Bemerkungen. 
Tag. Stunde. Tag. Stunde. 
: Straf-Antritt.] Vor= und Zunamen 
und 
Stunde. Wohnort des Gefangenen. 
  
  
  
  
Fortlaufende 
Nummern 
Tag. 
Nummer des 
Gefängnisses. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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