294
800 fl. verbunden ist, und bei deren Wieverbesetzung besonders auch auf Bekanntschaft mit
dem Rechnungswesen Rücksicht genommen werden wird, haben sich binnen drei Wochen bei
dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden.
3) Die Bewerber um vie Pfarrei Weilheim, Dekanats Tübingen, welche 502 Kir-
chengenossen zählt und mit einem in Preisen des Sportelgesetzes auf 1194 fl. berechneten
Einkommen verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium
vorschriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die Pfarrei Hausen ob Verena, Dekanats Tuttlingen, welche,
nach Lostrennung des Filials Rietheim, in Hausen 846, in Spaichingen etwa 70 Kirchen-
genossen zählt, und mit welcher die Obllegenheit verbunden ist, neben vollständiger Versehung
des Mutterortes, in Spaichingen je am vierten Sonntage eine Predigt zu balten und alle
vierzehn Tage den Kindern evangelischer Confession Religions-Unterricht zu ertheilen, haben
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Das
Einkommen, dessen Verwandlung gegenüber von dem künftigen Pfarrer vorbehalten wird,
ist auf 700 fl. nebst 80 fl. für die Besorgung von Spaichingen berechnet.
5) Es wird wieder besetzt werden die katholische Pfarrei Schmalegg, Oberamts und
Dekanats Navensburg, mit 460 Pfarrgenossen in 33 Filialien und einem beständigen Ein-
kommen von 610 fl. Die Bewerber haben sich binnen vier Wochen bei dem K. katholischen
Kirchenrathe vorschriftmäßig zu melden.
6) In der Oberamtsstadt Saulgau ist die Stelle eines Reallehrers mit einem Ge-
balte von 600 fl. und freier Wohnung zu besetzen. Die befähigten Bewerber haben sich
innerhalb vier Wochen bei dem K. Stuoienrathe vorschriftmäßig zu melden.
7) Die Bewerber um die Stelle eines Reallehrers in Buchau, mit welcher ein Ein-
kommen von 600 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe-Entschädigung verbunden ist, haben sich binnen
drei Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
8) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Ludwigsburg erledigte Aktuarsstelle
werden aufgefordert, sich binnen vierzehen Tagen bei der Regierung des Reckarkreises vor
schriftmäßig zu melden.
9) Die Bewerber um die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Landkameralamte Stutt-
gart haben binnen vierzehen Tagen bei dem vortigen Kameralbeamten sich zu melden.
Gedruckt bei G. Hasselbrinkf.