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II. Verfügungen der Departementé.
A. Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend eine Veränderung in der Classeneintheilung der Gemeinde
Leidringen, Oberamte Sulz.
Die Gemeinde Leidringen, Oberamts Sulz, ist in Gemäßheit der K. Verordnung vom
. Februar 1829 von der dritten in die zweite Classe der Gemeinden versetzt worden; was hiemit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Stuttgart den 24. Juni 1846. Schlayer.
b) Verleihung silberner Civil-Verdienst-Medaillen an den Schenkwirth Anton Kramer und den
Engelwirtb Ferdinand Berger, von Langenargen und Bewilligung der Erlaubniß
zur Annahme denselben verliehener fremder Ehrenzeichen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26. d. M.
dem Schenkwirth Anton Kramer und dem Engelwirth Ferdinand Berger von Langenargen,
Oberamts Tettnang, in gnädigster Anerkennung ihres muthvollen und aufopfernden Be-
nehmens bei Rettung mehrerer auf dem Bodensee verunglückter Schiffsleute aus Lindau die
stlberne Verdienst-Medallle gnädigst zu verleihen und zugleich vie Erlaubniß zu ertheilen ge-
ruht, ras ibnen aus gleichem Anlaß von Seiner Majestät dem Könige von Baiern ver-
liehene silberne Ehrenzeichen des Verdienstordens der baierischen Krone annehmen und tragen
zu dürfen.
Stuttgart den 27. Juni 1846. Schlaper.
2. Der Regierung des Donaukreses.
Bekanntmachung einer Aenderung in der Gemeinde-Bezirkseintheilung.
Die in Folge des Staatsvertrags mit dem Großberzogthum Baden vom 28. Juni 1843
über die Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in Widdern und Evelfingen an den diesseitigen
Staat übergegangene Parzelle Auhof ist durch Entschließung vom 22. Mai d. J. der Gemeinde
Zußdorf, O. A. Ravensburg, in der Eigenschaft einer Parzelle der Gesammtgemeinde Zuß-
dorf zugetheilt; was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Ulm den 26. Juni 1846. Schmälzigaug.