Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Landjäger Schurr in Ravensburg. 
— Weckerle in Oberstetten. 
– Guldig in Münsingen. 
Stuttgart den 9. Juli 1846. Schlayer. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des K. Steuer-Collegium. 
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude- und Gewerbe-Steuer 
auf das Jahr 1846—7. 
Vermöge des Finanzgesetzes vom 15. August 1845 sollen für das Finanzjahr 1848 
an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steueirerr J37000,000 fl. 
umgelegt und erhoben werden. "" 
Hieran haben beizutragen: 
4 das Grundeigenthum und die Gefälle, nämlich: 
a) das Grundeigenthum. 143342,952 fl. — 
  
b) die Gefalllll 73,715 fl. 
—:. 1,416,667 fl. — 
die Gebänue 1J3J333,333 fl. 
die Gewerbe 2500,000 fl. — 
—:. 2,000,000 fl. —. 
Mit Berücksichtigung der das Landes-Cataster betreffenden Veränderungen, worüber die 
Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen sind, und welchen gemäß auch der 
Lokalsteuerfuß richtig zu stellen ist, berechnet sich 
a) das Grund-Cataster nach dem angenommenen Rein- 
Ertrag aauf 6(15060.001,455 fl. 38 kr. 
das Gefäll-Cataster auf ... .. 878,328si.12kr. 
Demnach die Staatssteuer je auf 100 fl Reiner- 
trag zu. .. 8fl. 23kr. 32505 hl. 
b) das Gebäude- -Cutaster nach d dem Capiralwerihe auf 177,132,194 fl. — 
und die Staatssteuer je auf 100 fl. Capitalwerth zu 11 kr. 113 hlr.
	        
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