Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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schen Thierarzt, welcher die Prüfung für thierärztliche Praris bei der Thierarzneischule er- 
standen hat, jeroch nur vorläufig und in der Cigenschaft eines Stellvertreters, zu gestatten. 
Stuttgart den 12. August 1846. Schlayer. 
2. Der Behbhörde für die K. Thbierar zneischule. 
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung eines neuen behrkurses bei der K. Thierarzneischule. 
Mit Anfang des Monats November d. J. beginnt bei der K. Thierarzneischule ein 
neuer Lehr-Curfus. Diejenigen, welche Antheil daran zu nehmen wünschen und die erforder- 
lichen Eigenschaften besitzen, in welcher Beziehung auf die Bekanntmachung im Reg. Blatt 
von 1842, S. 503 verwiesen wird, haben ihre Gesuche so zeitlich den betreffenden K. Ober- 
ämtern zu übergeben, daß diese nicht gehindert find, dieselben noch im Laufe des Monats 
Sepiember d. J. an die Behörde für die K. Thierarzneischule einzusenden. 
Stuttgart 3. August 1846. Haußmann. 
Dienst-Erledigungen. 
I) Die Bewerber um das erledigte Cameralamt Tübingen, womit die Besoldung 
erster Classe verbunden ist, werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei der Finanzkammer 
des Schwarzwaldkreises vorschristmäßig sich zu melden. 
2) Die Bewerber um die in der ersten Besoldungsklasse siehende Gerichts-Notarsstelle 
in Ellwangen haben sich innerbalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Ellwangen 
zu melden. 
3) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-Notars-= 
stelle in Bonvorf, Oberamts Herrenberg, haben sich innerhalb vierzeben Tagen bei dem 
K. Gerichtshofe in Tübingen zu melden. 
4) Die Bewerber um eine bei dem K. Gerichtsbofe in Ellwangen in Erledi- 
gung gekommene Registratorsstelle haben sich innerhalb drei Wochen bei dem genannten Ge- 
richtshofe zu melden. 
5) Es ist die Stelle eines Regimentsarztes mit dem Gehalte zweiter Classe von 
jäbrlichen 600 fl. in Erledigung gekommen. Die befäbigten Bewerber werden aufgefordert, 
sich binnen vierzehen Tagen in vorschriftmäßigen Eingaben an das Kriegs-Ministerium zu 
wenden.
	        
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