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Regierungs-Blat
für das
Königreich Württemberg.
Freitag den 4. September 1846.
In halt.
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annabme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungs-Patents
an den Leine Webermeister Jobannes Weber, von Wolsschlugen, auf eine Verbesserung des Weberschiffes.
Vortrag des Finanz-Ministers an Seine Königliche Mafestät, betreffend die im Etatsfjahr 1315
bis 46 im Kreise der Verwaltung des Finanz-- Departements vollzogenen Maaßregeln wegen der Getreide-
Tbeurung. Verfügung in Brtreff des voranstebenden Vortrages.
Dienst-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden.
Seine Majestät der König haben nachstehenden Königl. Hof= und Staatsdienern
die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, die ihnen von des Kaisers von Rußland
Majestät, aus Anlaß der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Kron-
prin zen mit Ihrer Kaiserlichen Hobeit der Großfürstin Olga Nikolajewna
verliehenen Orden anzunehmen und zu tragen, und zwar:
durch Dekret vom 26. Juli d. J. dem Minister der K. Familien= und auswärtigen
Angelegenheiten, Grafen v. Berolvingen, den St. Alerander-Newsky-Orden in Brillanten;
dem Oberstkammerherrn, General-Lieutenant v. Spitzemberg, und dem Gesandten zu
St. Petersburg, General-Lientenant Fürsten v. Hobenlobe-Kirchberg, den St. Ale-
rander-Newsky-Orden;
dem Oberst-Stallmeister v. Taubenheim, den St. Stanislaus-Orden erster Classe;
dem Adjutanten und Major Fürsten Hugo v. Hohenlohe-Oehringen,
dem Gebeimen-Legationsrath, Kammernherrn v. Neurath,
dem Geheimen-Legationsrath, Kammerherrn v. Maueler, und
dem Legationsrath, Kammerherrn v. Wächter, zu St. Ptersburg,
ven St. Annen-Orden zweiter Classe;