Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

387 
& 42. 
Regierungs-Blat 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag den 4. September 1846. 
  
In halt. 
Königliche Dekrete. Erlaubniß zur Annabme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verleibung eines Erfindungs-Patents 
an den Leine Webermeister Jobannes Weber, von Wolsschlugen, auf eine Verbesserung des Weberschiffes. 
Vortrag des Finanz-Ministers an Seine Königliche Mafestät, betreffend die im Etatsfjahr 1315 
bis 46 im Kreise der Verwaltung des Finanz-- Departements vollzogenen Maaßregeln wegen der Getreide- 
Tbeurung. Verfügung in Brtreff des voranstebenden Vortrages. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Erlaubniß zur Annahme fremder Orden. 
Seine Majestät der König haben nachstehenden Königl. Hof= und Staatsdienern 
die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen geruht, die ihnen von des Kaisers von Rußland 
Majestät, aus Anlaß der Vermählung Seiner Königlichen Hoheit des Kron- 
prin zen mit Ihrer Kaiserlichen Hobeit der Großfürstin Olga Nikolajewna 
verliehenen Orden anzunehmen und zu tragen, und zwar: 
durch Dekret vom 26. Juli d. J. dem Minister der K. Familien= und auswärtigen 
Angelegenheiten, Grafen v. Berolvingen, den St. Alerander-Newsky-Orden in Brillanten; 
dem Oberstkammerherrn, General-Lieutenant v. Spitzemberg, und dem Gesandten zu 
St. Petersburg, General-Lientenant Fürsten v. Hobenlobe-Kirchberg, den St. Ale- 
rander-Newsky-Orden; 
dem Oberst-Stallmeister v. Taubenheim, den St. Stanislaus-Orden erster Classe; 
dem Adjutanten und Major Fürsten Hugo v. Hohenlohe-Oehringen, 
dem Gebeimen-Legationsrath, Kammernherrn v. Neurath, 
dem Geheimen-Legationsrath, Kammerherrn v. Maueler, und 
dem Legationsrath, Kammerherrn v. Wächter, zu St. Ptersburg, 
ven St. Annen-Orden zweiter Classe;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.